Zuhätlerei-Prozess gegen Strauss Kahn Staatsanwaltschaft plädiert für Freispruch
Lille · Die Staatsanwaltschaft in Lille wollte eigentlich gar kein Verfahren gegen Strauss-Kahn. Nun wird ihr Plädoyer gegen den Ex-IWF-Chef erwartet. Welche Strafe erwartet sie in dem Fall um illegale Sex-Partys mit Prostituierten?
Im Prozess um die illegalen Sexpartys der "Carlton"-Affäre wird an diesem Dienstag (09.30 Uhr) in Lille das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet. Die Ankläger hatten das Verfahren gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, im vergangenen Jahr bereits einstellen wollen. Das Gericht setzte den seit zwei Wochen laufenden Prozess dennoch auch gegen Strauss-Kahn an. Deswegen wird ein Antrag auf Freispruch des 65-Jährigen für möglich gehalten.
Zuvor hatten bereits Nebenkläger ein Ende ihrer Verfahren gegen Strauss-Kahn angekündigt. Der Angeklagte habe von der Tatsache gewusst, dass Prostituierte an den Partys beteiligt gewesen seien, zeigte sich einer der Anwälte am Montag während des Prozesses in Lille überzeugt. Dies reiche aber nicht aus, um Zuhälterei zu begründen.
In dem Verfahren müssen sich Strauss-Kahn und 13 weitere Angeklagte wegen organisierter Zuhälterei verantworten, weil an den Partys auch Prostituierte beteiligt waren. Eine Teilnahme mit dem Wissen darum wäre in Frankreich illegal. Strauss-Kahn hat auch vor Gericht abgestritten, von einer Bezahlung der beteiligten Frauen gewusst zu haben.
Wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe hatte Strauss-Kahn 2011 seinen Posten als IWF-Chef räumen müssen. Der in Frankreich als "DSK" bekannte Strauss-Kahn musste auch seine Ambitionen aufgeben, 2012 für die Sozialisten als Präsidentschaftskandidat anzutreten.