Fotos Das sind die Regeln für die Wahl eines neuen Papstes
Nach der Rücktrittserklärung von Papst Benedikt XVI. vom 11. Februar 2013 hat der Vatikan angekündigt, dass das neue Kirchenoberhaupt noch vor Ostern gewählt sein soll. Gewählt wird der neue Papst von den Kardinälen, die sich dazu zu einem sogenannten Konklave im Vatikan versammeln. Für die Papstwahl gelten präzise Regeln, die im Laufe der Jahrhunderte immer wieder modifiziert wurden.
Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt, doch ist nach dem Kirchenrecht auch ein Rücktritt möglich. Hierfür muss das Kirchenoberhaupt keine Gründe nennen, auch muss niemand den Rücktritt annehmen. Allerdings muss der Rückzug freiwillig erfolgen. In dem von Johannes Paul II. reformierten Kanonischen Recht (Can. 332 § 2) heißt es: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch dass er von irgendwem angenommen wird."
Ist ein Rücktritt überhaupt möglich?
Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt, doch ist nach dem Kirchenrecht auch ein Rücktritt möglich. Hierfür muss das Kirchenoberhaupt keine Gründe nennen, niemand muss den Rücktritt annehmen. Allerdings muss er freiwillig erfolgen. Das regelt das von Johannes Paul II. reformierte Kanonische Recht. Unter Kirchenexperten herrscht Einigkeit, dass sich der Papst im Fall eines Rücktritts sofort und vollständig aus allen Ämtern und aus dem öffentlichen Leben der Kirche zurückziehen müsste.
WAS IST DAS KONKLAVE?
Das Wort leitet sich vom lateinischen "cum clavis" ("mit Schlüsseln") ab. Der Terminus bezeichnet zum einen die Zusammenkunft der Kardinäle, die den neuen Papst wählen. Zum anderen ist damit der von der Außenwelt abgeriegelte Bereich im Vatikan gemeint, in dem die Kardinäle ihre Entscheidung treffen. Konkret findet die Papstwahl in der wegen der Deckengemälde Michelangelos weltberühmtem Sixtinischen Kapelle statt. Das Eingeschlossensein soll die Kardinäle vor Einflussnahme von Außen schützen und eine möglichst schnelle Einigung ermöglichen. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle unter 80 Jahren. Sie verpflichten sich zu Beginn der Versammlung zu absoluter Geheimhaltung - automatische Strafe für den Bruch des Eids ist die Exkommunikation.
WIE SIEHT DER ZEITPLAN FÜR DIE WAHL AUS?
Benedikt XVI. hat seinen Rücktritt für den 28. Februar angekündigt. Die Regeln sehen vor, dass das Konklave frühestens 15 Tage, spätestens aber 20 Tage nach Tod oder Rücktritt des Kirchenoberhauptes zusammentreten muss. Der Ostersonntag fällt in diesem Jahr auf den 31. März. Soll das neue Kirchenoberhaupt also - wie angekündigt - bis Ostern gewählt sein, haben die Kardinäle bis zu etwa zwei Wochen Zeit für ihre Entscheidung.
WIE LÄUFT DIE WAHL AB?
Das Konklave wird mit einer Messe und Gebeten eröffnet. Die Kardinäle stimmen mit Stimmzetteln in geheimer Wahl ab; eine Enthaltung ist nicht erlaubt. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit. Nach einer von Benedikt XVI. erlassenen Regeländerung ist die Zweidrittelmehrheit zwingend - egal, wieviele Wahlgänge dafür angesetzt werden müssen. Die früheren Regeln sahen vor, dass sich die Kardinäle nach mehreren erfolglosen Wahlgängen darauf einigen konnten, statt der Zweidrittel- nur noch die absolute Mehrheit als Grenze anzusetzen.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS EIN KÜNFTIGER PAPST ERFÜLLEN?
Ein zukünftiger Papst muss seine Fähigkeiten in drei Bereichen unter Beweis gestellt haben: als Seelsorger, Theologe und Diplomat. Außerdem muss er Italienisch sprechen, die Sprache des Vatikans. Für das höchste Amt der katholischen Kirche kann sich niemand selbst bewerben. Die Kardinäle entscheiden völlig selbstständig, wen sie aus ihren Reihen wählen. Im Übrigen ist es ihnen verboten, im Voraus Absprachen zu treffen oder Zusagen zur Wahl einer bestimmten Person zu machen.
WIE ERFÄHRT DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS EIN NEUER PAPST GEWÄHLT IST?
Solange sich die Kardinäle nicht auf einen Papst einigen können, werden die Stimmzettel aus jedem Wahlgang zusammen mit einem chemischen Zusatz verbrannt, so dass schwarzer Rauch aus einem Rohr der Kapelle emporsteigt. Ist dagegen ein neuer Papst gewählt, steigt weißer Rauch auf, außerdem läuten die Glocken des Petersdoms. Der Kardinaldekan tritt dann auf den Hauptbalkon des Petersdoms und verkündet der Welt: "Habemus Papam!" ("Wir haben einen Papst!") Anschließend tritt der neue Papst auf den Balkon und spricht den Segen "Urbi et Orbi" ("Der Stadt und dem Erdkreis").
WAS PASSIERT NACH DER WAHL DES PAPSTES?
Der Kardinaldekan fragt den Gewählten, ob er das Amt annimmt und welchen Papst-Namen er tragen möchte. Die Kardinäle schwören ihm ihre Treue. Anschließend wird die Öffentlichkeit unterrichtet.