21 Monate Haft Neuseeländer wegen Verbreitung von Christchurch-Video verurteilt

Christchurch · Philip Neville Arps hat die Aufnahmen an 30 Bekannte weitergeleitet. Die Empfänger sollten dem Video einen „Totenzähler“ hinzufügen. Dieser sollte die getöteten Menschen in den Aufnahmen zählen.

 Philip Neville Arps (links) im Christchurch Bezirksgericht. Er hat das Christchurch-Video an Freunde verschickt.

Philip Neville Arps (links) im Christchurch Bezirksgericht. Er hat das Christchurch-Video an Freunde verschickt.

Foto: AP/John Kirk-Anderson

Wegen Verbreitung eines Terrorvideos ist der mutmaßliche Rechtsextremist Philip Neville Arps in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazi-Symbolen wirbt, hatte das Video des Anschlags auf zwei Moscheen mit 51 Toten Mitte März in Christchurch an Bekannte weitergeleitet.

Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am Dienstag die Haftstrafe gegen den 44-Jährigen.

Der Anschlag war vom Täter mit einer Helmkamera gefilmt und über ein Facebook-Konto live im Internet übertragen worden.

Der Geschäftsmann aus Christchurch leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter. Zudem gab er in Auftrag, das Video mit einem „Totenzähler“ zu versehen – einer Art Strichliste, wie viele Leute ermordet worden waren. Daraufhin wurde er festgenommen.

Wegen des Anschlags sitzt ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien in einem Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch zur Last. Bei einer Verurteilung erwartet den Australier lebenslange Haft. Der Prozess soll im Mai 2020 beginnen.

(jms/dpa)
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