Russischer Geschäftsmann Chodorkowski in Straßburg zum Teil erfolgreich

Straßburg (RPO). Der frühere Chef des zerschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos, Michail Chodorkowski, hat beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Straßburger Richter entschieden am Dienstag, die Behandlung des einstigen Oligarchen in den letzten zwei Monaten seiner Untersuchungshaft als auch im Gerichtssaal sei herabwürdigend gewesen. Das Urteil erging einstimmig.

Der Fall Michail Chodorkowski
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Zudem hätten die Umstände seiner Festnahme, die Dauer seiner Untersuchungshaft und Verfahrensmängel bei seiner Untersuchungshaft der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprochen, so der Menschenrechtsgerichtshof. Der 2005 in einem ersten Prozess wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren verurteilte Chodorkowski erhielt 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen und weitere 14.500 Euro als Auslagenersatz.

Die Richter folgten zahlreichen weiteren Beschwerden des ehemaligen Unternehmers nicht. Die Richter folgten nicht Chodorkowskis Forderung, Russland gesonderte Vorgaben zu machen, wie das Menschenrechtsgerichtshofs-Urteil umzusetzen sei. Chodorkowski habe auch keine unwiderlegbaren Beweise vorgelegt, dass politische Motive hinter seiner juristischen Verfolgung in Russland steckten.

Weiteres Verfahren anhängig

Zwar gebe der Fall Anlass, über die Beweggründe der Behörden geliefert, so die Richter. Allerdings sei das Faktum, dass politische Gegner oder wirtschaftliche Konkurrenten von seiner Haft profitierten, noch kein Grund, eine Strafverfolgung auszusetzen.

Anderenfalls werde es unmöglich, hochrangige Persönlichkeiten juristisch zu belangen. Der Menschenrechtsgerichtshof zeigte sich überzeugt, dass die Behörden in Russland gegen Chodorkowski ausreichendes Material für eine Anklage zusammengetragen hätten, um ein Verfahren zu begründen.

Die Klage des ehemaligen Yukos-Chefs gegen die Bedingungen seiner Untersuchungshaft zwischen Oktober 2003 und August 2005 wurde vom Menschenrechtsgerichtshof zurückgewiesen. Allerdings hätten die Umstände seiner Festnahme der Menschenrechtskonvention widersprochen.

Auch sei die Untersuchungshaft ohne Begründung zwei Mal verlängert worden. Dabei hätten die russischen Behörden Alternativen zur Haft offenbar gar nicht erwogen. Auch die Beschlagnahmung von Notizen eines seiner Anwälte habe gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein weiteres Verfahren Chodorkowskis gegen Russland anhängig. Dabei geht es um den zweiten Strafprozess, in dem der Unternehmer im Mai ebenso wie sein Geschäftspartner Platon Lebedew zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde.

(KNA/csr)
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