Zwei Jahre Lagerhaft Berufung gegen Pussy-Riot-Urteil

Moskau · Im Verfahren gegen die russische Punkband Pussy Riot hat die Verteidigung am Montag Berufung gegen die Urteile eingelegt. Die drei Musikerinnen, die in einer Kirchen gegen Putin protestiert hatten, waren vor knapp einer Woche zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden.

"Pussy Riot" vor Gericht
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"Rowdytum aus religiösem Hass", so lautete die Begründung der Richterin beim Urteilsspruch. Die Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch sollen für zwei Jahren in ein Straflager. Jetzt haben die Sängerinnen offiziell Berufung eingelegt. "Wir konnten erst heute reagieren, nachdem wir den Richterspruch endlich schriftlich erhalten haben", sagte Anwalt Nikolai Polosow am Montag Medienberichten zufolge in Moskau.

Die Urteilsbegründung sei stellenweise "sehr schwer zu verstehen", sagte er. Trotz internationaler Proteste waren Tolokonnikowa (22), Aljochina (24) und Samuzewitsch (30) nach einem Punkgebet in einer Moskauer Kathedrale die Muttergottes aufgeforder, den damaligen Regierungschef und heutigen Präsidenten Wladimir Putin zu vertreiben.

"Alle Unterlagen" seien beim zuständigen Gericht in Moskau eingereicht worden, sagte Verteidigerin Wioletta Wolkowa der Nachrichtenagentur AFP.

Nach Ansicht von Beobachtern könnten die Strafen in einem Berufungsverfahren reduziert werden. Die russische Polizei sucht noch nach zwei weiteren Mitgliedern von Pussy Riot. Sie setzten sich nach Angaben der Band jedoch inzwischen ins Ausland ab.

(AFP/dpa)
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