Belgien Erstmals hat es Sterbehilfe für einen Teenager gegeben

Brüssel · In Europa ist schon die aktive Sterbehilfe für erwachsene, todkranke Patienten umstritten. Nun hat es in Belgien den ersten Fall eines sehr jungen Menschen, der mit ärztlicher Hilfestellung starb, gegeben.

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Foto: ddp

Das bestätigte der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission, Professor Wim Distelmans, am Samstag. Er sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden. Der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin war den Angaben zufolge todkrank. Details wurden nicht genannt.

"Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun", kritisierte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, das Vorgehen. "Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen."

In Belgien ist seit 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen.

"Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, aber das bedeutet nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten", sagte Distelmans der Zeitung "Het Nieuwsblad", die als erste über den Fall berichtet hatte. Der flämische Sender VRT meldete ergänzend, es gehe in dem Fall eher um einen Teenager als um ein Kind.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der Europäischen Union erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet - auch in Deutschland.

(felt/dpa)
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