"Batman"-Amoklauf Prozess gegen Kino-Killer beginnt

Centennial · Bei der Premiere eines neuen "Batman"-Streifens soll James Holmes einen Kinosaal zur Hölle gemacht haben. Seine Verteidiger versuchen, ihn als unzurechnungsfähig darzustellen. Es könnte Holmes einzige Möglichkeit sein, der Todesstrafe zu entgehen.

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht
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Zum Auftakt des Prozesses gegen den Kino-Amokläufer James Holmes haben Anklage und Verteidigung der Jury zwei völlig verschiedene Versionen der unstabilen Seele des Angeklagten gegeben. Während der Chefstaatsanwalt vor einem Gericht im US-Staat Colorado das Bild eines brutalen Massenmörders zeichnete, sagten Holmes' Anwälte, er sei während seiner Wahnsinnstat bei der "Batman"-Premiere in einem Kino in Denver unzurechnungsfähig gewesen. Holmes selbst plädierte auf unschuldig. Ihm droht die Todesstrafe.

Chefankläger George Brauchler zeigte ein Bild der Kinotür und sprach von einem bösen, aber geistig zurechnungsfähigen Killer, der am 20. Juli 2012 methodisch tödliche Schüsse auf die Kinogäste abgegeben habe. Hinter dieser Tür habe Holmes "Horror" angerichtet und "einen Plan ausgeführt", sagte Brauchler. Zwei zuvor vom Gericht geheim angeordnete psychiatrische Gutachten hätten befunden, dass Holmes zurechnungsfähig sei, sagte der Staatsanwalt.

Hitzige Ausführungen

Den Angeklagten nannte er "einen Kerl, der dachte, als ob er seine Karriere verloren hätte, sein Liebesleben verloren hätte, seine Bestimmung verloren hätte". Brauchler fügte hinzu: "Er versuchte, ein Theater voll von Leuten zu ermorden, um sich selbst besser zu fühlen und weil er dachte, es würde sein Selbstwertgefühl steigern." In teils hitzigen Ausführungen sagte Brauchler weiter, 400 Menschen seien zur Unterhaltung in das Kino gekommen - und eine Person sei gekommen, um sie zu schlachten.

Ombudsmann Daniel King konterte, dass Holmes an Schizophrenie leide. Diese Diagnose hätten 20 Ärzte bestätigt. "Geisteskrankheit kann sicherlich wie eine Entschuldigung klingen, aber in diesem Fall ist es das nicht", sagte King. Holmes hörte sich die Ausführungen ruhig an.

Die Verteidigung führte zudem an, dass Fälle von Geisteskrankheit auf beiden Seiten der Holmes-Familie aufgetreten seien. Holmes selbst habe im Alter von elf Jahren versucht, sich umzubringen, berichtete Verteidigerin Katherine Spengler.

Holmes droht die Todesstrafe

Bei seinem Amoklauf hatte Holmes während der Mitternachtspremiere des Batman-Films "The Dark Knight Rises" zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt. Die Schießerei war eine der tödlichsten in den USA. Beobachter gehen davon aus, dass der Prozess Monate dauern könnte und bewegende Augenzeugenberichte beinhalten dürfte.

Sollte Holmes wegen Mordes verurteilt werden, könnte - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - die Todesstrafe gegen ihn verhängt werden. Oder aber er könnte lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung bekommen.

Im Falle, dass der Angeklagte wegen Unzurechnungsfähigkeit für nicht schuldig befunden werden sollte, würde er auf unbestimmte Zeit in eine staatliche psychiatrische Anstalt eingewiesen. Dies würde bedeuten, dass er freikommen könnte, sollte er eines Tages als geistig gesund eingestuft werden. Experten halten dies aber für unwahrscheinlich.

(ap)
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