James Holmes Jury erklärt "Batman"-Amokläufer für zurechnungsfähig

Centennial · Drei Jahre nach dem Amoklauf bei einer "Batman"-Filmpremiere im US-Bundesstaat Colorado ist der Todesschütze James Holmes wegen zwölffachen Mordes schuldig gesprochen worden. Jetzt droht dem 27-Jährigen die Todesstrafe. Die Jury hält ihn für schuldfähig.

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht
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Die Geschworenen am Gericht von Centennial kamen am Donnerstag zu dem Schluss, dass der heute 27-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Die Verteidigung hatte versucht, den psychisch kranken Holmes für unzurechnungsfähig zu erklären und in die Psychiatrie einweisen zu lassen. Nun droht ihm die Todesstrafe.

Der in ein blaues Hemd und eine cremefarbene Hose gekleidete Holmes hörte den Schuldspruch ohne äußere Regung an. Die Hände hatte er in den Hosentaschen vergraben. Als Holmes nach der Tat erstmals vor Gericht erschien, legte er einen befremdlichen Auftritt hin: Er trug orangerot gefärbte Haare wie der "Joker", Batmans Gegenspieler, sagte kein Wort und wirkte geistig abwesend. Zuletzt machte er hingegen einen gepflegten Eindruck.

Holmes hatte am 20. Juli 2012 in Aurora, einem Vorort von Denver, bei der Premiere des Films "Batman - The Dark Knight Rises" wahllos ins Kinopublikum gefeuert. Zwölf Menschen wurden getötet und 70 weitere verletzt. Insgesamt musste er sich in 166 Punkten wegen Mordes, Mordversuchs und Sprengstoffbesitzes verantworten.

Laut Anklage hatte sich der Student der Neurowissenschaften ein Waffenarsenal zugelegt, mit dem er alle rund 400 Zuschauer in dem Kino hätte töten können - darunter eine Pistole, ein halbautomatisches Gewehr und eine Schrotflinte. Bevor er schoss, vernebelte er den Saal mit Rauchbomben. Seine Wohnung hatte er mit Sprengfallen versehen, die von den Ermittlern vor ihrem Zutritt erst entschärft werden mussten.

Holmes habe seine Tat "akribisch" geplant, sagte Staatsanwalt George Brauchler am Dienstag. Als er das Kino betrat und zu schießen begann, habe er nur ein Ziel gehabt: "Massenmord". Holmes möge geistig krank sein, doch sei er nach dem Gesetz des US-Bundesstaats deshalb nicht automatisch unzurechnungsfähig, sagte Brauchler. Wichtig sei allein, ob er wisse, was "die Gesellschaft für richtig oder falsch hält". Dies ist laut Brauchler unstrittig: "Der Typ ist zweifelsfrei zurechnungsfähig, und er muss für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden."

Verteidiger Dan King bekräftigte in seinem Schlussplädoyer am Dienstag hingegen, dass Holmes schizophren sei und nicht gewusst habe, was er tat. "Als er das Kino betrat, hat er jeden Kontakt zu Realität verloren", sagte er in seinem Schlussplädoyer. Die Geisteskrankheit lasse sich weder von dem Angeklagten noch von dem Fall "trennen", fuhr King fort: "Nur die Geisteskrankheit ist dafür verantwortlich, dass dies passierte." Psychiatrische Gutachter beider Seiten bestreiten nicht, dass Holmes psychisch krank ist. Doch glauben die Gutachter der Anklage, dass er während der Tat zurechnungsfähig war.

Der Prozess gegen Holmes hatte im Januar mit der Auswahl der Geschworenen begonnen, Ende April hielten Anklage und Verteidigung ihre Eröffnungsplädoyers. Über das Strafmaß wird jetzt in einem zweiten Prozessabschnitt befunden. Dieser dürfte sich nach Angaben von Richter Carlos Samour bis Ende des Sommers hinziehen.

(AFP)
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