Fall Marco W. Anwälte hoffen auf Haftverschonung vor Weihnachten

Hannover/Antalya (RPO). Die Anwälte des seit April in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Marco W. setzen nach der vom Gericht in Antalya abgelehnten Haftbeschwerde auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie hoffen, dort eine Haftverschonung noch vor Weihnachten durchsetzen zu können.

Der Fall Marco W. - eine Chronik
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Foto: ddp

Das bisherige Verfahren verstoße gegen die von der Europäischen Konvention verbürgten Grundrechte, auch weil Marco seit über einem halben Jahr ohne ausreichende Grundlage in Untersuchungshaft sitze, sagte Marcos Anwalt Michael Nagel.

Der Schritt vor das Gericht in Straßburg solle ein Signal setzen, habe aber "nichts damit zu tun, die Gangart zu verschärfen".

Nagel und seine Kollegen hoffen auf eine einstweilige Empfehlung des Europäischen Gerichtshofs gegen die Türkei, auf die inakzeptable Situation Marcos zu reagieren. Die Türkei müsste einer solchen Empfehlung dann nachkommen. Nagel machte klar, dass er sich mit seinem türkischen Kollegen beraten habe.

"Wir wollen nicht, dass der Eindruck entsteht, es handle sich hier um ein einseitiges deutsches Vorgehen gegen die Türkei", sagte der Anwalt. Ziel sei es, unabhängig von der Schuldfrage die "unerträgliche Haftsituation" zu beenden.

Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. November müsse die Beschwerde in Straßburg spätestens vorliegen. Sollte das Gericht schnell tätig werden, gäbe es sogar noch Hoffnung, dass Marco Weihnachten zu Hause verbringen könne, sagte Nagel. Die Hürden für eine Annahme der Beschwerde und das Aussprechen der Empfehlung seien allerdings sehr hoch.

Hoffnung setzen Marcos Anwälte derzeit auch in den von ihnen gestellten Befangenheitsantrag gegen das türkische Gericht. Nagel bestätigte am Mittwoch Medienberichte, nachdem der Vorsitzende Richter in Antalya beantragt habe, das Verfahren abzugeben.

Marco war am 12. April in Side festgenommen worden, nachdem die Eltern der 13-jährigen Britin Charlotte Anzeige gegen ihn erstattet hatten. Ihm wird vorgeworfen, das Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Der Schüler gibt zu, mit dem Mädchen geflirtet und geschmust zu haben. Ein offizielles Aussageprotokoll der in England vernommenen Charlotte liegt dem Gericht noch nicht vor.

(afp2)
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