Terroranschlag in Straßburg Bundesanwaltschaft leitet Verfahren gegen Straßburg-Attentäter ein

Berlin · Wegen der besonderen Bedeutung des Falles schalten sich nun auch deutschen Ermittlungsbehörden in den Fall ein. Sechs Personen aus Deutschland seien zudem nach dem Anschlag traumatisiert.

 Deutsche Polizisten kontrollieren nach dem Terroranschlag in Straßburg die deutsch-französische Grenze bei Kehl.

Deutsche Polizisten kontrollieren nach dem Terroranschlag in Straßburg die deutsch-französische Grenze bei Kehl.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Bundesanwaltschaft hat sich in die Ermittlungen gegen den Straßburger Attentäter Chérif Chekatt eingeschaltet. Es sei am Mittwoch ein Verfahren gegen ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden, sagte die Sprecherin der Behörde am Donnerstag dem Berliner „Tagesspiegel“.

Die Bundesanwaltschaft habe die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles aufgenommen. Ein weiterer Grund sei, dass von dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt sechs Personen aus Deutschland traumatisiert seien, wenn auch nicht körperlich verletzt. Sie betonte, die Federführung der Ermittlungen liege weiterhin bei den französischen Behörden. Der Attentäter war am Donnerstag weiter auf der Flucht. Auch in Deutschland wird nach ihm gefahndet. Unmittelbar vor seinen Tat soll Chekatt aus Deutschland angerufen worden sein.

(mlat/dpa)
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