Urteil in LeipzigWer kein Girokonto eröffnen kann, darf Rundfunkbeitrag bar bezahlen
Die Kläger wollten eine generelle Möglichkeit einklagen, den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu können. Dem entsprach das Gericht jedoch nicht. In Ausnahmesituationen müssen die Rundfunkanstalten dies künftig aber ermöglichen.