Markenstreit um Ost-Ampelmännchen vor Gericht
Leipzig (AP). Das Ost-Ampelmännchen, das seit DDR-Zeiten zahlreiche ostdeutsche Fußgängerampeln ziert, kommt vor Gericht. Wie das Landgericht Leipzig am Mittwoch mitteilte, geht es in dem Verfahren, das am kommenden Dienstag beginnt, um einen Markenrechtsstreit. Ein Berliner Design-Unternehmen hatte sich demnach das Ampelmännchen 2003 als Bildmarke rechtlich schützen lassen. Ein Zwickauer Ampelbauer, der das Männchen zu DDR-Zeiten entwickelte, hatte es sich aber bereits 1997 eintragen lassen. Die klagende Berliner Firma argumentiert nun, die Rechte des Zwickauers seien verfallen, weil er das Ampelmännchen lediglich für Ampeln, nicht aber für andere vom Markenschutz erfasste Waren nutze. Der Zwickauer hält dagegen, dass er seine Marke seit der Eintragung sehr wohl genutzt habe, die Markenrechte also keineswegs verfallen seien.