Überstunden für Internet Geschäfte genutzt Arbeitsamt-Angestellter vertrieb Pornos - zu Recht entlassen

Iserlohn (dpa/lnw). Die Nutzung des Arbeitsplatzes für den privaten Vertrieb von Pornos und Sexfotos ist nach Auffassung der Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus ein Kündigungsgrund.

Geklagt hatte im konkreten Fall ein 41-Jähriger Iserlohner gegen die fristlose Entlassung durch seine Behörde. Das Gericht Iserlohn wies am Donnerstag die Klage auf Wiederbeschäftigung ab (Az. 4 Ca 1543/00).

Pikant im aktuellen Fall: Der Mann war seit mehr als 20 Jahren Angestellter beim Arbeitsamt Iserlohn, nutzte Überstunden für seine Geschäfte über das Internet und das Faxgerät. Dabei verwendete er nach Überzeugung des Gerichtes nicht nur die Infrastruktur des Arbeitsamtes, sondern für das Versenden und Empfangen von E-Mails auch seine dienstliche E-Mail-Adresse. Damit habe er das Ansehen der Bundesanstalt für Arbeit geschädigt, befanden die Arbeitsrichter. Das Arbeitsamt war auf die Aktivitäten seines Angestellten über eine anonyme Anzeige aufmerksam geworden.

(RPO Archiv)
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