Hamm Anschnallpflicht: Eltern müssen bei Fahrt prüfen

Hamm · Auch während der Fahrt muss ein Autofahrer darauf achten, dass Kleinkinder im Auto angeschnallt sind. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem Bußgeld-Beschluss hingewiesen und die Verurteilung eines Mannes (44) aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Marl bestätigt.

Nach Mitteilung des Gerichts hatten die Richter dies mit der verkehrsrechtlichten Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters begründet (Az.: 5 RBs 153/13).

(dpa)
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