Hamm Anschnallpflicht: Eltern müssen bei Fahrt prüfen
Hamm · Auch während der Fahrt muss ein Autofahrer darauf achten, dass Kleinkinder im Auto angeschnallt sind. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem Bußgeld-Beschluss hingewiesen und die Verurteilung eines Mannes (44) aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Marl bestätigt.
03.01.2014
, 08:50 Uhr
Nach Mitteilung des Gerichts hatten die Richter dies mit der verkehrsrechtlichten Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters begründet (Az.: 5 RBs 153/13).