Streit um Marienburg Ernst August Prinz von Hannover kämpft vor Gericht gegen eigenen Sohn

Hannover · Der Familienstreit um die Marienburg wird vor Gericht ausgetragen. Ernst August Prinz von Hannover will die Schenkung an seinen Sohn rückgängig machen - wegen „groben Undanks“. Der wehrt sich mit deutlichen Worten.

 Ernst August Erbprinz von Hannover (Archivfoto vom 01.09.2021, l) und Ernst August von Hannover (Archivfoto vom 20.09.2014).

Ernst August Erbprinz von Hannover (Archivfoto vom 01.09.2021, l) und Ernst August von Hannover (Archivfoto vom 20.09.2014).

Foto: dpa/Tobias Hase

Ein märchenhaftes Schloss fast wie Neuschwanstein, nur das Alpenpanorama fehlt. Um das Schloss Marienburg, die ehemalige Sommerresidenz der Welfen südlich von Hannover, tobt allerdings ein wenig romantischer Streit zwischen Vater und Sohn.

Wenn Familien sich vor Gericht streiten, kann das sehr hässlich werden. Wenn die Protagonisten öffentlich so aufmerksam beäugt werden wie Ernst August Prinz von Hannover und sein Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover, dann erst recht. Nun wird es doch noch ernst, nachdem ein ursprünglich geplanter Termin im vergangenen November ausfiel: An diesem Donnerstag (24. März) soll die mündliche Verhandlung am Landgericht Hannover stattfinden.

„Groben Undank“ wirft der Vater, das Oberhaupt der Welfen und der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, seinem Sohn vor - und verlangt das Schloss zurück. Immerhin: Die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Vater und Sohn hob das Landgericht Hannover auf - anders als beim ursprünglich geplanten Termin im vergangenen November. Also doch kein Familientreffen, aber eine märchenhafte Versöhnung dürfte keineswegs auf dem Programm stehen.

 Das Schloss Marienburg steht auf der Südseite des Marienbergs (Archivbild).

Das Schloss Marienburg steht auf der Südseite des Marienbergs (Archivbild).

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Denn der Erbprinz kontert, die Klage des Vaters sei „substanzlos und die darin enthaltenen Behauptungen sind falsch“. Er betonte, er bedaure die Verschiebung - der 38-Jährige bot an: „Sollte das Landgericht meine Anwesenheit als erforderlich ansehen, werde ich selbstverständlich an der Verhandlung teilnehmen.“ Allerdings: Nach Gerichtsangaben hält die zuständige 16. Zivilkammer eine persönliche Vernehmung „für nicht erforderlich“.

Klar ist aber: Es geht nicht allein um einen Familienstreit, sondern auch um die Zukunft des Schlosses. Beide, Vater und Sohn, gehören zum Fürstengeschlecht der Welfen, diese gelten als eines der ältesten Adelshäuser Europas. 2019 war die Familie in die Schlagzeilen geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollte – gegen den Willen seines Vaters. Die Betreibergesellschaft des Schlosses hatte demnach Schulden angehäuft.

Doch nach dem Einspruch des 68-Jährigen scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Schloss und Inventar kamen in eine Stiftung. Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler sagte im vergangenen Jahr, das Schloss solle das „Neuschwanstein des Nordens“ werden - nach der Sanierung.

Wie der Vater des Erbprinzen das bewertet? Sein Anwalt hielt sich wie schon im vergangenen November bedeckt. Nach Angaben des Landgerichts stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung infolge „groben Undanks“, ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Neben der Marienburg geht es auch um die Rückübereignung des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Seinem Sohn hatte der 68-Jährige den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt.

Ernst August junior wiederum betonte: „Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenheit bereits außergerichtlich entkräftet worden.“ Der Verhandlung sehe er vor diesem Hintergrund gelassen entgegen, sagte der 38-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. Abseits dessen wolle er das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte „mit Rücksicht auf meine Familie nicht weiter kommentieren“.

Aber der Erbprinz machte ganz klar: „Es gibt keinen Grund, sich um die Zukunft von Schloss Marienburg Sorgen zu machen.“ Die Rechtslage sei diesbezüglich immer klar gewesen - und sie sei es weiterhin. „Die mit dem Land Niedersachsen gefundene Stiftungslösung ist rechtssicher abgeschlossen; dem langfristigen Erhalt der Marienburg als zentralem Kulturdenkmal Niedersachsens, das für alle öffentlich zugänglich bleibt, steht nichts im Wege“, betonte er. Ob das seinem Vater Freude macht?

(felt/dpa)
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