Spanien Politiker beschließen Sonderrechte für Juan Carlos

Nach dem Thronwechsel in Spanien haben die Abgeordneten mit den Stimmen der rechtskonservativen Regierungspartei am Donnerstag umstrittene juristische Sonderrechte für den bisherigen König Juan Carlos beschlossen.

Juan Carlos dankt ab
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Für die Regelungen, die dem Ex-Monarchen so schnell wie möglich zu Straffreiheit verhelfen sollen, stimmten am Donnerstag 184 Abgeordnete. 109 enthielten sich der Stimme, 32 votierten dagegen.

Der Senat stimmt zu einem späteren Zeitpunkt über das von der regierenden Volkspartei (PP) eingebrachte Gesetzesvorhaben ab. Es sieht vor, dass nur der Oberste Gerichtshof Juan Carlos zur Rechenschaft ziehen kann. Dieses Privileg soll der Gesetzesinitiative zufolge auch für die neue Königin Letizia, ihre Vorgängerin Sofia und die acht Jahre alte Thronfolgerin Leonor gelten.
Gemäß der spanischen Verfassung ist nur der jeweils herrschende König immun, nämlich Juan Carlos' Sohn und Nachfolger, Felipe VI.

Zu dessen Gunsten hatte Juan Carlos vergangene Woche nach 39-jähriger Herrschaft abgedankt und damit seine Immunität verloren.
2012 hatten zwei spanische Gerichte Vaterschaftsklagen gegen den damaligen Monarchen unter Verweis auf die Verfassung abgewiesen. Der Katalane Alberto Solà Jiménez und die Belgierin Ingrid sind davon überzeugt, uneheliche Kinder von Juan Carlos zu sein und wollten einen Vaterschaftstest erwirken. Solàs Berufungsklage ist noch anhängig.

Gegen die richterliche Beschuldigung der Schwester von Felipe VI. erhob die zuständige Staatsanwaltschaft am Donnerstag Einspruch. Es sei bislang nicht bewiesen worden, dass die Infantin Cristina in die ihrem Ehemann vorgeworfenen Delikte verwickelt sei, schrieb der für Korruptionsdelikte zuständige Staatsanwalt Pedro Horrach in einer Stellungnahme. Der Staatsanwalt hatte auch in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, es bestehe kein Anlass, Cristina anzuklagen.

Ermittlungsrichter José Castro hatte am Mittwoch erklärt, die Betrugs- und Geldwäschevorwürfe gegen die Infantin und ihren Ehemann Iñaki Urdangarin würden aufrecht erhalten. Staatsanwalt Horrach schrieb nun, der Richter ignoriere die Indizien, die stark gegen eine Schuld Cristinas sprächen. Horrach bezeichnete die Argumentation Castros als "inquisitorische Spirale". Die Beschuldigung basiere auf einer "einfachen Vermutung" und auf der Voreingenommenheit, Cristina sei "schuldig, ganz gleich, ob wir wissen, wofür".

Auch Cristinas Anwalt hatte angekündigt, die Entscheidung des Ermittlungsrichters anzufechten. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet letztlich als übergeordnete Instanz das Provinzgericht in Palma de Mallorca. Castro hatte Cristina im Zuge der seit vier Jahren laufenden Ermittlungen bereits im Februar vor Gericht befragt. Dem früheren Handballnationalspieler Urdangarin wird zur Last gelegt, über die gemeinnützige Nóos-Stiftung sechs Millionen Euro aus der Staatskasse veruntreut und das Geld anschließend in der Firma Aizoon gewaschen zu haben.

Bis 2006 war Cristina Mitglied im Direktorium der Stiftung, das ihr Ehemann von 2004 bis 2006 leitete. Außerdem gehört dem Paar zu gleichen Teilen das Unternehmen Aizoon. Castro warf den Beschuldigten im Februar vor, mit dem veruntreuten Geld unter anderem Umbauarbeiten an ihrer Luxusvilla in Barcelona bezahlt zu haben.

(DEU)
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