Historische RP-Titelseiten Unterzeichnung der Römischen Verträge - das Fundament für ein gemeinsames Europa

Rom · Am 25. März 1957 unterschrieben die sechs Staaten der Montanunion den Vertrag von Rom - ein wichtiger Meilenstein in der Entstehungsgeschichte der Europäischen Union. Ein Rückblick.

 Am 25. März 1957 wurden die Römischen Verträge von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterschrieben.

Am 25. März 1957 wurden die Römischen Verträge von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterschrieben.

Foto: Rheinische Post

Schon damals war klar, dass es sich bei dieser Vereinbarung um ein historisches Ereignis handelt: „Rom betrachtete sich am Montag - für einen Tag - als die Hauptstadt eines neuen Europa“, schrieb unser Korrespondent aus Rom damals, am 26. März, in der Rheinischen Post. Die Europa-Verträge seien einen Tag zuvor beim „ehernen Klang der abendlichen Glocken und bei festlichem Gepränge“ besiegelt worden.

Die Unterzeichnerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gründeten damals die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Damit vereinbarten sie freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie europäische Institutionen. „Auffallend war dabei“, schrieb der Korrespondent weiter, „der allgemeine Optimismus, der auch innerhalb der Delegationen spürbar war.“ Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft und gelten heute als Grundstein der Europäischen Union.

„Diese beiden Verträge stellen bei weitem die bedeutendste Übereinkunft dar, die wir bisher auf dem Weg zur Einigung Europas erreicht haben“, sagte der damalige Bundeskanzler Kostenpflichtiger Inhalt Konrad Adenauer zur Unterzeichnung. „Für uns Deutsche ist es ein besonders hoffnungsvoller Tag.“ Für Berlin gab es damals ein besonderes Hilfeversprechen. Die sechs Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die soziale Lage Berlins zu erleichtern, den Aufbau zu fördern und seine wirtschaftliche Stabilität zu sichern.

Schwierigkeiten, die damals mit Italien erwartet worden waren, blieben aus. Das Land sicherte sich eine Zusatzklausel zugunsten der Erhöhung des Lebensstandards, vor allem in Süditalien. „Die Außenminister und Delegationsführer ließen sich im Kapitolinischen Hof händeschüttelnd vor den antiken Panstatuen aus dem altrömischen Theater Westpomejis fotografieren“, stand damals in der Rheinischen Post.

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Foto: dpa/Patrick Pleul

Obwohl sich 1957 erst sechs Staaten zusammenschlossen, war klar, dass diese Gemeinschaft wachsen sollte. „Die Europäische Gemeinschaft sei zur Zusammenarbeit mit allen bereit und stehe allen europäischen Staaten zum Beitritt offen“, hieß es von Adenauer. Später folgten beim Ausbau der Gemeinschaft die Verträge von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) und Nizza (2003). Der Vertrag von Lissabon trat 2009 in Kraft. Seit dem Brexit zählt die Europäische Union 27 Mitgliedsstaaten.

(ahar)
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