XCell geschlossen – die Folgen

Eine Schließung der umstrittenen Stammzellklinik XCell-Center konnte jetzt erwirkt werden. XCell nimmt zwar keine Patienten mehr auf, hat aber noch kein Gespräch mit dem Vermieter, dem Dominikus-Krankenhaus, gesucht.

Seit rund zwei Jahren bietet die Stammzellklinik XCell-Center ihre unerprobten Therapien mit Sitz im Dominikus-Krankenhaus in Heerdt an. Dass XCell nun nicht mehr praktizieren darf, überrascht den Vermieter, das Dominikus-Krankenhaus, nicht. "Nach Vorfällen im Vorjahr lag es auf der Hand, dass das Verbot bald kommen würde", sagte gestern Verena Hölken, Geschäftsführerin des Krankenhauses. Im vergangenem Jahr hatte es bei XCell einen Todesfall gegeben: Ein 18 Monate alter Junge starb, nachdem ihm Stammzellen ins Gehirn gespritzt wurden. Das Dominikus-Krankenhaus hatte später alle geschäftlichen Verbindungen zu XCell abgebrochen. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses war aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Ein Kleinkind starb

Als 2008 die Entscheidung fiel, das Stammzellunternehmen im Krankenhaus aufzunehmen, sei man sich noch sicher gewesen, dass XCell seriös sei, sagte Hölken. So war auch die Empörung nach Bekanntwerden der Zwischenfälle sehr groß. Neben dem Tod des Kleinkindes gab es weitere Zwischenfälle bei XCell. So verschlechterte sich zum Beispiel der Zustand eines Zehnjährigen nach einem Eingriff ebenfalls drastisch. "Sollten die Ermittlungen ergeben, dass das Unternehmen Rechtsverstöße begangen hat, werden wir versuchen, den Mietvertrag zu kündigen", hatte es damals seitens des Dominikus-Krankenhauses geheißen. Momentan nimmt XCell keine Patienten mehr auf. Wie es mit den Räumlichkeiten des Unternehmens im Dominikus-Krankenhaus weitergeht, ist aber einstweilen noch unklar. "XCell selbst hat sich bei uns noch nicht gemeldet und auch keine Kündigung eingereicht", betonte Verena Hölken.

Ob sich für das Heerdter Krankenhaus die Möglichkeit ergibt, von sich aus das Mietverhältnis zu kündigen, hängt vom Ausgang der derzeit laufenden staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen ab. Gegen die Ärztin, die bei dem Tod des kleinen Jungen dabei war, wird wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall sowie fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen ermittelt. Darüber hinaus wird der von XCell nach dem tödlichen Vorfall entlassenen Medizinerin ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. In letztgenannter Sache wird auch gegen die Geschäftsleitung des Unternehmens ermittelt. Im Augenblick erstellt ein Sachverständiger ein Gutachten, das Mitte des Jahres vorliegen soll. Der Fachmann muss für seine Expertise insgesamt elf Krankenakten und die Sachakte derStaatsanwaltschaft durchsehen.

(RP)
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