Mönchengladbach Vier Jahre Haft für Amok-Raser

Mönchengladbach · Vier Jahre und drei Monate muss der sogenannte Amokraser von Schwalmtal in Haft. Das Mönchengladbacher Landgericht verurteilte den 22-Jährigen gestern unter anderem wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung.

Die Zweite Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der betrunkene Autofahrer am 23. März bei Rot in eine Mönchengladbacher Kreuzung gerast war, dabei einen Mopedfahrer erfasst und schwer verletzt hatte. Mit 1,66 Promille und Cannabis im Blut hatte er seine Fahrt fortgesetzt. Minuten später raste der Angeklagte mit mehr als 100 Stundenkilometern bei Rot in die nächste Kreuzung. Dabei stieß er mit dem Pkw einer 75-Jährigen zusammen. Die Fahrerin und eine Beifahrerin starben noch am Unfallort. Die zweite Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen.

Der Richter sagte, der Angeklagte habe bei seiner Tat ein "Höchstmaß an Straßenverkehrsgefährdung" an den Tag gelegt. Trotz der schlimmen Folgen könne man jedoch nicht mehr als vier Jahre und drei Monate Haft verhängen, da er aufgrund seines Drogen- und Alkoholkonsums zum Unfallzeitpunkt "vermindert schuldfähig" gewesen sei. Der gesetzliche Rahmen lasse kein Urteil zu, das die Öffentlichkeit für angemessen halten würde, sagte Richter Rainer Biermann.

Im Prozess hatte der junge Mann die Amokfahrt gestanden, sich gleichzeitig aber auf Erinnerungslücken berufen. Seinem Anwalt zufolge war er nach dem Urteilsspruch erleichtert. Er wolle nun versuchen, von Alkohol und Drogen loszukommen. Im Gefängnis bleibt er, weil er dort bereits eine frühere Strafe verbüßt.

(RP)
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