Düsseldorf Urteil: Rauchender Mieter Friedhelm darf bleiben

Düsseldorf · Der als "rauchender Mieter" bekanntgewordene Düsseldorfer Friedhelm Adolfs (75) darf aufatmen. Das Landgericht Düsseldorf machte gestern deutlich, dass der Rausschmiss aus seiner Wohnung wegen angeblich rauchbedingter Gesundheitsgefährdung anderer Mieter rechtlich wohl unwirksam war.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht anders entschieden, es hatte die Kündigung des Rauchers nach rund 40 Jahren in jener Wohnung für rechtens erklärt. Doch eine Formalie bringt den Prozess, der Raucher in ganz Deutschland aufgeschreckt hat, wohl zu Fall. Das Urteil will das Gericht am 13. März verkünden.

Wer in seiner Wohnung täglich 15 Zigaretten raucht und nicht ordnungsgemäß lüftet, so dass der Qualm in den Hausflur wabert, der setzt seine Nachbarn einer nicht tragbaren Gesundheitsgefährdung aus und muss mit dem Rausschmiss rechnen. Mit dieser Entscheidung hatte ein Düsseldorfer Amtsrichter im Juli 2013 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Gerüffelt hatte der Richter auch, dass die Mieter-Anwältin erhebliche Behauptungen der klagenden Vermieterin nicht rechtzeitig bestritten, damit wichtige Formalien verletzt habe. Gestern merkte die 21. Zivilkammer aber an: Das Amtsgericht hatte selbst eine entscheidende Formalie übersehen und so einen rechtlich falschen Schluss gezogen. Zwischen der Abmahnung für Adolfs wegen seines Rauch- und Lüftungsverhaltens und der jetzt strittigen Kündigung lag nämlich mehr als ein Jahr.

Der Bundesgerichtshof fordert in solchen Fällen die Einhaltung einer "angemessenen Frist". Das Landgericht hält dabei "maximal sechs Monate, ideal sechs Wochen" für vertretbar. Dass dazwischen aber über ein Jahr verstreicht, mache den Rausschmiss "unwirksam", unabhängig davon, ob Tabakqualm im Haus tatsächlich als Gesundheitsgefährdung anzusehen sei oder eher als Geruchsbelästigung.

(wuk)
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