Klage eines Polizisten Urteil zu Bereitschaftszeit könnte NRW Millionen kosten

Gelsenkirchen · Ein Polizist hat darauf geklagt, dass Bereitschaftszeit voll bezahlt wird.

 Beamte einer Hundertschaft im Einsatz (Symbolfoto)

Beamte einer Hundertschaft im Einsatz (Symbolfoto)

Foto: Staschik, Olaf (OLA)

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Klage eines Polizisten stattgegeben, der auch seine Bereitschaftszeit zu 100 Prozent bezahlt haben möchte. Der Mann aus Herne war 2011 als Bereitschaftspolizist Mitglied einer Hundertschaft in Bremen sowie in Köln im Einsatz. Dort saßen die Beamten in Polizeikasernen oder anderen Unterkünften auf Abruf bereit. Diese Zeit war bislang mit 50 Prozent vergütet worden. Nun muss das verklagte Polizeipräsidium Bochum dem Kläger die Einsatzzeit nachbezahlen.

Das Urteil könnte für das Land NRW teuer werden

Laut einem Gerichtssprecher könnte dies das Land einen dreistelligen Millionenbetrag kosten – wenn es keinen Freizeitausgleich gibt. Denn Tausende weitere Polizisten landesweit seien bereit, ebenfalls zu klagen.

Der Richter orientierte sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Februar dieses Jahres, dass die EU-Arbeitszeit-Richtlinie selbst dann gelte, wenn Arbeitnehmer diese Bereitschaftszeit zu Hause verbringen, um im Notfall schnell einsatzbereit zu sein. „Dann muss diese Regelung erst recht gelten, wenn man diese Bereitschaftszeit weit weg von zu Hause verbringt“, so der Sprecher.

Seit Mai 2017 gilt in NRW eine neue Arbeitszeitverordnung, nach der Bereitschaftszeit zu 100 Prozent als Dienstzeit gilt. Die Klage bezieht sich aber auf Einsätze in dem Zeitraum davor. Eine Berufung ist zugelassen. Das Polizeipräsidium Bochum kann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dann muss das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

(mso)
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