Urteil: Glühbirnen nicht als Heizkörper zu deklarieren

Aachen (dapd). Glühbirnen sind Haushaltslampen und keine Heizkörper. Mit dieser Begründung bestätigte das Verwaltungsgericht Aachen eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, die den Verkauf von sogenannten Heatballs untersagt hatte.

Ein Handelsunternehmen aus Düren hatte 40 000 als Heatballs deklarierte Glühbirnen aus China eingeführt. Das Unternehmen wollte mit der Deklaration als Heizmittel das EU-Verbot für den Verkauf von Glühbirnen unterlaufen. Nach Überzeugung der Richter dienen die Heatballs wie normale Glühlampen der Beleuchtung.

(RP)
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