Cochem Unfall mit Truppe: Soldaten dürfen rechts laufen

Cochem · Die sieben Soldaten, die am Mittwochabend in der Eifel teils schwer verletzt wurden, als ein Auto auf einer Landstraße ihre insgesamt 17-köpfige Marschgruppe erfasste, haben sich korrekt verhalten. Das bestätigte gestern die Polizei.

Die Soldaten im Alter zwischen 19 und 27 Jahren mussten, anders als Einzelpersonen, auf der rechten Fahrbahnseite marschieren. Denn nach Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden "geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen" wie Fahrzeuge behandelt, haben also die Fahrspur in der richtigen Richtung zu benutzen. Einzelne Fußgänger sollen sich dagegen links halten, wenn kein Gehweg existiert, um Autos schneller zu erkennen.

Im rechtlichen Sinne unerheblich ist, dass eine Bundeswehr-Marschordnung in der Regel bis zu zwölf Mann aus einer Reihe und danach aus drei Reihen besteht, die Soldaten in der Eifel aber in Zweierreihen marschiert waren. Die Angehörigen des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 aus Büchel waren auf einem Nachtorientierungsmarsch unterwegs. Die StVO sieht vor, dass solche Kolonnen nachts vorn mit weißem Licht, "nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden". Auch das hätten die Luftwaffensoldaten beachtet. Sie seien unter anderem mit Reflektorenbändern und Taschenlampen gesichert gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung gegen den Fahrer aus dem Kreis Mayen-Koblenz aufgenommen. Wegen Dunkelheit und Nebel will er die Gruppe übersehen haben. Zwei Soldaten sind schwer, einer besonders schwer verletzt. Ihr Zustand sei stabil.

(RP)
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