Totschlagsprozess muss neu aufgerollt werden

Wegen eines Formfehlers im Urteil muss das Landgericht den Totschlagsprozess gegen einen 43-jährigen Familienvater demnächst neu aufrollen. So hat nach RP-Informationen der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der Mann war Ende 2011 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seiner vor ihm nach Düsseldorf geflüchteten Ehefrau (42) aus Spanien nachgereist sei, mit einem Foto hier nach ihr gefahndet und sie bei der ersten Begegnung im Februar 2011 auf der Posener Straße erstochen habe. Der Angeklagte hatte das bestritten, sah sich als Opfer der deutschen Justiz und protestierte auch durch Hungerstreik gegen seine Festnahme. Er könne durch Zeugen beweisen, dass er am Tattag in Spanien gewesen sei und jetzt unschuldig in Haft sitze, hatte der Angeklagte im Prozess behauptet. Für die Ermittler war die Bluttat schnell aufgeklärt und der Verdächtige saß hinter Gittern – allerdings im Ausland.

Im nordspanischen Girona war der Mann nach Zeugenhinweisen aus Düsseldorf festgenommen worden. Die dortige Justiz hatte ihn im Visier: Wegen eines Drogendelikts sollte er eine dreijährige Haftstrafe antreten. Als er noch auf Kaution auf freiem Fuß war, soll er seiner Ex-Frau hier erstochen haben. Sie hatte sich vermutlich aus Angst vor dem als gewalttätig beschriebenen Mann zu ihrer Mutter und einer Schwester geflüchtet, die hier wohnen, und war in einer Frauen-Wohngemeinschaft untergekommen. Tage vor der Bluttat war in Lierenfeld dann ein Mann aufgefallen, der mit einem Foto nach ihr suchte. Als er sie gefunden und das Opfer laut Anklage nach einem heftigen Disput auf offener Straße vor vielen Augenzeugen erstochen hatte, gelang ihm noch die Flucht zurück nach Spanien. Bis die Kripo ihn in Girona aufspürte. Einen Termin für die jetzt nötige Neu-Verhandlung gibt es noch nicht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort