Tod im Hotel: Gericht verliest Handy-Tagebuch

In Eintragungen im Terminkalender seines Handys hatte der Angeklagte (41) im Landgerichtsprozess um den Tod eines Callgirls (25), das im Januar in der Nobelsuite eines Düsseldorfer Hafenhotels erstochen wurde, seine angebliche Liebes-Beziehung zum Opfer beschrieben. Wie in einem Tagebuch hatte er stichwortartig Begegnungen und Gespräche mit der Frau skizziert. Ob das Landgericht dies im Indizienprozess als entlastend wertet, ist aber ungewiss. Einige Einträge wurden nachträglich bearbeitet.

Frage nach Beweiswert ist offen

Auch am vierten Prozesstag schwieg der Angeklagte gestern zum Vorwurf des Totschlags. Aus Eifersucht und weil das Callgirl seine Idee von einer gemeinsamen Zukunft in Rumänien angeblich nicht teilte, soll er die Frau laut Anklage am 19. Januar mit 18 Messerstichen in der Suite getötet haben. Der Angeklagte war noch in der Nacht in die Türkei geflüchtet, hatte sich elf Tage später gestellt – und die Tat einem unbekannten Einbrecher zugeschrieben, der die Frau getötet habe und mit 25 000 Euro aus der Suite entkommen sei.

Nach den gestern bekannt gewordenen Eintragungen in seinem Handy habe das Callgirl, dem sich der 41-Jährige als millionenschwerer, aber krebskranker Gönner präsentiert haben soll, tatsächlich ihre Zukunft mit ihm geplant: "Will mit ihr zusammen sein und leben, sie gibt alles auf", hatte er im Terminkalender des Mobiltelefons vermerkt. Über die Tatnacht war im Handy vermerkt: "24.10 Uhr, Frau tot aufgefunden, überfallen und verletzt worden, Täter geflüchtet, Panik, Flucht..."

Doch wie die Auswertung des Handys ergab, war dieser Eintrag zwei Tage später ganz oder teilweise nachbearbeitet worden. Welchen Beweiswert die Notiz, die exakt der früheren Schilderung des Angeklagten entspricht, jetzt hat, liegt im Ermessen des Gerichts. Der Prozess wird heute, 9 Uhr, im Saal E.122 fortgesetzt.

(RP)
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