"Theater an der Kö" soll Karfreitag nicht spielen

Ordnungsdezernent Stephan Keller hat im Stadtrat auf Anfrage der CDU und FDP das Vorgehen seiner Behörde bei Veranstaltungen am Karfreitag erläutert und betont, dass Theaterveranstaltungen am Karfreitag nicht prinzipiell abgesagt werden müssen. Aus dem NRW-Feiertagsgesetz und einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gehe hervor, dass Veranstaltungen ernsten Charakters von der Feiertagsruhe ausgenommen werden dürften. Eine Ausnahme bilde die Zeit der Gottesdienste, dann seien auch solche Veranstaltungen nicht erlaubt.

In einem Erlass besteht das NRW-Innenministerium auf ein strenges Vorgehen der Stadt und verweist auf die besondere Bedeutung des Karfreitag als Stillem Feiertag. Es reiche nicht aus, der Aufführung eines bestimmten Theaterstücks erst im Nachhinein durch ein Bußgeldverfahren zu begegnen. Betroffen davon wird nach RP-Informationen das "Theater an der Kö" sein. Dort steht das Stück "Der lustige Witwer" auf dem Programm. Keller wollte das nicht kommentieren,sagte nur, in einem Fall habe man entschieden, dass das geplante Stück nicht den Ausnahmekriterien entspreche und die städtischen Bühnen ihr Programm für Karfreitag entsprechend sorgfältig ausgewählt haben.

Der städtische Ordnungsdienst OSD hat sämtliche Veranstaltungshäuser und Gaststätten mit einem Infoblatt über die Verhaltensregeln an Gründonnerstag und Karfreitag informiert und wird wie in den Vorjahren entsprechend kontrollieren. 2010 sind laut Keller 90 Lokalitäten überprüft worden, bei 22 seien Verstöße festgestellt und teils Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

Zwei Ausnahmen habe die Bezirksregierung in Düsseldorf erteilt, sagte Keller: eine für "die Durchführung des persischen Neujahrsfestes" am Gründonnerstag in der Nachtresidenz (bis Karfreitag 3 Uhr) und eine für die Flamenco-Aufführung "La puerta abierta" im Tanzhaus NRW.

(RP)
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