Düsseldorf Taxifahrer gesteht Missbrauch

Düsseldorf · Der 63-Jährige soll zwei geistig behinderte Frauen unsittlich berührt haben.

Nach einer Reihe sexueller Übergriffe auf zwei geistig behinderte Frauen ist ein Wülfrather Taxifahrer (63) gestern vom Amtsgericht Düsseldorf mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten plus 900 Euro als Auflage belegt worden. Das Urteil erging lediglich wegen vier konkret benennbarer Fälle des sexuellen Missbrauchs an widerstandsunfähigen Fahrgästen, die der Familienvater laut Geständnis zwischen 2011 und 2014 regelmäßig von ihren Ratinger Unterkünften zu einer Arbeitsstelle in Mettmann chauffiert hatte.

Er habe sich von den Frauen "angezogen gefühlt", ließ er gestern über seinen Anwalt erklären. Dabei soll er die Opfer über deren Kleidung mehrfach unsittlich berührt, in einem Fall soll er eines der etwa halb so alten Opfer auch aufgefordert haben, ihn anzufassen. Im Strafprozess hatte er sich mit den Richtern und der Staatsanwältin zuvor darauf verständigt, dass er bei einem Geständnis mit einer bewährungsfähigen Strafe deutlich unterhalb von zwei Jahren rechnen könne. Durch seine Bestätigung der Anklagevorwürfe ("Er bedauert die Taten, bereut seine Verfehlungen und will sich in aller Form dafür entschuldigen", so sein Anwalt) hat er den Opfern die laut Gericht "peinliche" Situation erspart, alle Details im Zeugenstand schildern zu müssen.

Strafmildernd wertete das Gericht auch, dass der 63-Jährige bisher unbestraft war und dass er damals weitab von Ehefrau und Kindern (die in der Heimat wohnen) zur Tatzeit allein lebte. Andererseits nannte das Gericht die Übergriffe des Taxifahrers gerade wegen der erheblichen Behinderungen und der daraus folgenden Wehrlosigkeit besonders "perfide". Neben der Bewährungsstrafe von 18 Monaten muss der 63-Jährige, der seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht mehr ans Steuer des Sammeltaxis für Behindertenfahrten zurückkehren durfte, zusätzlich 900 Euro als Bewährungsauflage an eine Kinderhilfsorganisation zahlen. Und das in 30-Euro-Raten, da er mit einer kleinen Rente plus aufstockender Grundsicherung auskommen muss.

(wuk)
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