Düsseldorf Strafgefangene künftig von Rundfunkgebühren befreit

Düsseldorf · Die Gewinner der Rundfunkgebühren-Reform sitzen hinter Gittern: Straf- und Untersuchungsgefangene müssen keine Rundfunkgebühren mehr zahlen. Das hat das nordrhein-westfälische Justizministerium mitgeteilt. Der Staatsvertrag der Bundesländer sei in diesem Punkt eindeutig: "Hafträume gelten nicht als Wohnräume", sagte ein Justizsprecher in Düsseldorf. Bislang hatten sich viele Gefangene mangels ausreichendem Einkommen ohnehin von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Für diese Gefangenen entfällt nun der bürokratische Aufwand der Gebührenbefreiung.

Einen echten finanziellen Vorteil haben Gefangene im offenen Vollzug, die weiterhin über ein Einkommen verfügen: Sie brauchen keine Gebühren mehr zahlen. Ausgenommen seien allerdings Gefangene, die während ihrer Haftdauer weiterhin eine Wohnung unterhalten. Die Änderung sei für den nordrhein-westfälischen Vollzug bereits umgesetzt und das bisherige Gebühren-Sammelkonto geschlossen worden. Die Rundfunkgebühr war in Deutschland mit dem Jahresbeginn von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe umgestellt worden. Jeder Haushalt muss den Regelbetrag von 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Es spielt keine Rolle mehr, ob dort tatsächlich Radio- und Fernsehgeräte stehen.

Die neue Regelung, die die früheren Rundfunkgebühren ersetzt, wird seit der Einführung Anfang Januar zunehmend kritisiert. Zuletzt bemängelten unter anderem der Steuerzahlerbund, Juristen und Kommunalverbände die Zwangsabgabe.

(dpa)
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