Stiegemann-Prozess: 16 Monate auf Bewährung beantragt

Der Ex-Stadtsparkassen-Vorstand Karl-Heinz Stiegemann (52) soll wegen seiner Rolle in der so genannten Pooth-Affäre jetzt wegen Untreue sowie wegen Bestechlichkeit zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt werden und darüber hinaus als Auflage 36 000 Euro zahlen. Das hat gestern der Staatsanwalt im so genannten Stiegemann-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht beantragt. Der angeklagte Ex-Banker hatte zugegeben, im Jahr 2007 eigenmächtig einen weiteren Überziehungskredit für die marode Elektronikfirma von Franjo Pooth abgesegnet und zuvor eine Fernseh-Anlage für rund 9000 Euro von der Pooth-Firma verlangt und erhalten zu haben.

Das Urteil über den zu Anfang des Jahres 2008 fristlos entlassenen Sparkassen-Vorstand Karl-Heinz Stiegmann wird für heute, 9.30 Uhr, im Saal E.127 des Düsseldorfer Landgerichts erwartet.

(RP)
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