Stadtplanung Weiter Diskussionen um Bauvorhaben am Münkerhof

Meerbusch · In Langst-Kierst ärgern sich Anwohner über den Bau eines Mehrfamilienhauses direkt neben dem denkmalgeschützten Münkerhof. Im Planungsausschuss stellten sie nun Fragen, auch zur Parkplatzsituation.

 Herrenhaus /Scheune an der Langster Straáe

Herrenhaus /Scheune an der Langster Straáe

Foto: Georg Salzburg(salz)

Der Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem Gelände des Münkerhofs in Langst-Kierst beschäftigt Anwohner und Stadt weiter. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Oktober geurteilt hatte, dass die Stadt die Pläne des Investors genehmigen muss, stellten nun zahlreiche Bürger im Ausschuss für Planung und Liegenschaften Fragen an Politik und die Verwaltung.

Der Unmut über die Neubaupläne ist weiter groß: Anwohner befürchten, dass die Sichtachsen auf das Gutsherrenhaus durch das Mehrfamilienhaus beeinträchtigt werden. Was emotional und ästhetisch zählt, ist rechtlich allerdings nicht gegeben: Laut Verwaltung konnte das Gericht eine Beeinträchtigung des Denkmals durch den Bau des Mehrfamilienhauses nicht erkennen. Geklärt wurde nach Nachfragen, welche Teile des Gebäudes unter Denkmalschutz fallen – denn die Unterschutzstellung sei unglücklich formuliert, wie die Verwaltung mitteilte. Demnach steht nur das Gutsherrenhaus unter Denkmalschutz. Die anderen Teile des Hofes seien nur in ihrem äußeren Erscheinungsbild schützenswert.

Ein Bürger wollte wissen, ob das Tor, das die Zufahrt auf den Vierkanthof bildet, bestehen bleibt. Der Technische Dezernent Michael Assenmacher sicherte zu, dass der Investor nach Gesprächen den Torbogen stehenlassen will.

Eine Bürgerin fragte, wo die zukünfigen Bewohner des neuen Mehrfamilienhauses parken sollen. Dahinter steht die Befürchtung, dass die neuen Nachbarn mit ihren Autos auf der Schützenstraße – einer Straße ohne Bürgersteig – auf Parkplatzsuche gehen und spielende Kinder gefährden könnten. Der Dezernent betonte, dass es wie bei anderen Bauvorhaben auch einen Schlüssel gebe, nach dem bei einem solchen Bau eine gewisse Zahl an Parkplätzen eingerichtet werden müsse. Dem komme der Investor nach. Laut der Bürgerin ist derzeit geplant, für neue Parkplätze auf dem Gelände drei Bäume zu fällen. Assenmacher betonte, dass dies der Stadt nicht bekannt sei – die Verwaltung sich das Vorhaben unter diesem Gesichtspunkt aber anschauen werde und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Investor suchen will.

Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann die Stadt laut Verwaltung nicht mehr einlegen. Sie habe auch geprüft, ob das Bauvorhaben noch durch eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet abgewendet werden kann. Dann hätte die Stadt nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob und welche Bauvorhaben genehmigt werden. Allerdings sei eine solche Entscheidung nach einem Gerichtsurteil nicht mehr möglich, hieß es im Ausschuss. Die FDP brachte die Idee ein, eine Veränderungssperre dann zumindest für umliegende Gebiete zu verhängen, damit andere Bauvorhaben in Zukunft besser von der Politik geregelt werden können. Eine Entscheidung dazu gab es im öffentlichen Teil des Ausschusses nicht.

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