MIT Xanten schaltet sich ein Weiter Debatte um verkaufsoffene Sonntage

Xanten · In NRW sollen verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich nur in Verbindung mit Festen, Märkten oder Messen stattfinden. Aber viele dieser Veranstaltungen fallen wegen Corona aus. Die MIT Xanten fordert deshalb eine Änderung.

 Eine gut besuchte Xantener Innenstadt an einem verkaufsoffenen Sonntag im Sommer (Archiv).

Eine gut besuchte Xantener Innenstadt an einem verkaufsoffenen Sonntag im Sommer (Archiv).

Foto: Fischer, Armin (arfi )/Fischer, Armin ( arfi )

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU spricht sich dafür aus, dass mindestens in anerkannten Kurorten wie Xanten das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich aufgehoben wird. „Wir sind der Auffassung, dass die Mitarbeiter und Inhaber unter der Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und familiärer Bedürfnisse die Arbeits- und Öffnungszeiten selbstständig regeln“, erklärte die MIT in einer Mitteilung am Sonntag. Sie schätze die Bedeutung eines Ruhetages und die gemeinsame Zeit mit der Familie außerordentlich. „Allerdings ist Ruhe nicht mit Totenstille in den Innenstädten gleichzusetzen, die Existenzen bedroht.“ Besonders in Städten mit Tourismus seien verkaufsoffene Sonntage oft von existenzieller Bedeutung. „Es kann nicht sein, dass den Ladeninhabern vor allem in touristisch bedeutenden Orten das Leben zusätzlich zu Corona und Online-Handel formal erschwert wird.“ Er wolle sich deshalb dafür einsetzen, „dass solche Gängelungen weniger werden“, kündigte der Xantener MIT-Stadtverband an. Die MIT ist ein Wirtschaftsverband innerhalb der CDU.

Hintergrund der Forderung: In Nordrhein-Westfalen sollen verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich nur in Verbindung mit Festen, Märkten oder Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfinden, und diese Veranstaltungen sollen selbst mehr Menschen anlocken als der verkaufsoffene Sonntag. Jedoch fallen viele Messen und Märkte wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr aus. In mehreren Kommunen wurden deshalb die verkaufsoffenen Sonntage kurzfristig abgesagt oder durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagt.

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