Kontrolle der 2G-Regel Xantener Weihnachtsmarkt startet reibungslos

Xanten · Auf Xantens Weihnachtsmarkt gilt die 2G-regel. Besucher müssen also geimpft oder genesen sein. Ordnungsamt und Polizei haben das am Wochenende kontrolliert. Eine Person musste den Nachweis nachreichen – aus technischen Gründen.

Der Xantener Weihnachtsmarkt hat am vergangenen Freitag begonnen (Archiv).

Der Xantener Weihnachtsmarkt hat am vergangenen Freitag begonnen (Archiv).

Foto: Ostermann, Olaf (oo)

Nach dem Auftaktwochenende zeigen sich die Veranstalter des Xantener Weihnachtsmarktes zufrieden. Die ersten Tage seien gut verlaufen, sagte Ludger Lemken, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Gewerbetreibender Xanten (IGX). Der Weihnachtsmarkt sei belebt, aber nicht zu voll gewesen. Zugleich bat er die Besucher, sofern es ihnen möglich sei, auch die Randzeiten zu nutzen, um den Andrang zu entzerren. So sei der Weihnachtsmarkt werktags ab 15 Uhr und am Wochenende stärker besucht als zu anderen Zeiten.

Der Xantener Weihnachtsmarkt hat am Freitag begonnen. Er soll bis zum 22. Dezember laufen. Die Holzhütten sind sonntags bis donnerstags von 12 bis 20 Uhr sowie freitags und samstags von 12 bis 21 Uhr geöffnet. Am Freitag, 26. November, weichen die Öffnungszeiten davon ab: In der Innenstadt ist Late-Night-Shopping. Die Holzhütten werden erst um 22 Uhr geschlossen. Veranstalter des Weihnachtsmarktes ist die IGX.

Wegen der Corona-Pandemie gilt in diesem Jahr eine Zugangsbeschränkung: die 2G-Regel. Besucher des Weihnachtsmarktes müssen genesen oder geimpft sein. Ausnahmen gelten nur für Schwangere sowie Schüler, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Regel wird vom Ordnungsamt und von einem Sicherheitsdienst kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Am ersten Wochenende seien die Kontrollen zusammen mit der Polizei durchgeführt worden, es habe keine besonderen Vorkommnisse oder Feststellungen gegeben, teilte Xantens Ordnungsamtsleiter Noah Decker am Montag auf Anfrage unserer Redaktion mit. Eine Person habe den Nachweis nicht vorzeigen können, weil der Handy-Akku leer gewesen sei. Der Nachweis sei am Montagmorgen in einer E-Mail nachgereicht worden, sodass kein Verfahren eingeleitet werde. Grundsätzlich habe es „überwiegend ein sehr positives Feedback“ gegeben, berichtete Decker über die Kontrollen.

(wer)
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