Tipps zum Wochenende Konzert und Musical an der Xantener Südsee

Xanten · Am Wochenende geht der Open-air-Sommer im Freizeitzentrum Xanten (FZX) weiter – mit einem Konzert am Freitagabend und einem Musical am Samstagnachmittag. Beide Veranstaltungen finden unter freiem Himmel an der Südsee statt.

 Die Band Still Collins (Archiv).

Die Band Still Collins (Archiv).

Foto: Volker Beushausen

Konzert Die Gruppe Still Collins spielt seit mehr als 20 Jahren die Musik von Phil Collins und Genesis, sie gilt als eine der gefragtesten Tribute-Bands in Europa. Von „Selling England by the pound“ bis hin zum letzten Soloalbum von Phil Collins beherrscht Still Collins die komplette Musikgeschichte ihrer Idole. Am Freitag, 10. September, tritt die Tribute-Band unter freiem Himmel im Naturbad Xantener Südsee auf. Das Konzert beginnt um 19.30 Uhr. Es gibt noch Karten an der Abendkasse. Für den Zugang gilt die 3G-Regel: Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Es besteht eine Nachweispflicht und mit Kontrollen ist zu rechnen.

Das Musical „Wie verhext" wird vom Cocomico-Theater aufgeführt (Archiv).

Das Musical „Wie verhext" wird vom Cocomico-Theater aufgeführt (Archiv).

Foto: FZX

Musical Jeder kennt das – es gibt Tage, an denen einfach alles schiefläuft! Einen solchen Tag hat auch die kleine, freche Hexe Bibi Blocksberg erwischt – und abends ist Walpurgisnacht auf dem Blocksberg. Was wird Walpurgia, die Vorsitzende des Hexenrates, bloß dazu sagen, wenn dort alles schiefläuft? Darum geht es im Musical „Alles wie verhext!“ aus der Feder von Produzent Marcell Gödde und seinem Cocomico-Theater. Am Samstag, 11. September, gastieren sie im Naturbad Xantener Südsee: Die Open-air-Vorstellung beginnt um 16 Uhr. Es handelt sich um einen Nachholtermin vom Sonntag, 22. August, der witterungsbedingt verschoben werden musste. Die Tickets für den ursprünglichen Termin behalten ihre Gültigkeit. Es gibt noch Karten an der Tageskasse. Für den Zugang gilt die 3G-Regel: Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Kinder bis zum Schulalter sind davon ausgenommen. Schüler gelten als getestet. Ab 16 Jahren benötigen sie einen GGG-Nachweis oder Schülerausweis.

(RP)
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