„Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter“ Xantens Krankenhaus führt 2G-plus-Regel für Besucher ein

Xanten · Auch im Kreis Wesel sind die Infektionszahlen deutlich gestiegen. Das Xantener Krankenhaus trifft deshalb weitere Vorkehrungen zum „Schutz der Patienten und Mitarbeiter“: Für Besucher gilt ab Montag die 2G-plus-Regel.

 Das Xantener Krankenhaus (Archiv).

Das Xantener Krankenhaus (Archiv).

Foto: Sankt Josef Hospital Xanten

Das St.-Josef-Hospital in Xanten passt die Zutrittsregeln an und beschränkt die Besuche von Montag, 17. Januar, an auf Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Test nachweisen müssen. Damit reagiert das Krankenhaus auf die steigenden Infektionszahlen auch in der Region und die sich ausbreitende Omikron-Variante, die als vergleichsweise infektiös gilt. Innerhalb einer Woche sind im Kreis Wesel mehr als 1900 Corona-Infektionen nachgewiesen worden. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist von 209 auf 374 gestiegen.

„Auch wenn die Lage aktuell in unserem Haus hinsichtlich der Corona-Patienten sehr überschaubar ist, wollen wir uns auf die auf Krankenhäuser zukommenden Anforderungen frühzeitig vorbereiten“, erläutert der Ärztliche Direktor Olaf Nosseir. „Oberstes Gebot ist dabei der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter. Mit Blick auf die Verbreitung der Mutation rückt aber auch die Aufrechterhaltung unseres Krankenhausbetriebs zur Sicherstellung der Versorgung unserer Region in den Fokus.“

Das Krankenhaus nehme die Situation weiter sehr ernst und bewerte die Lage täglich neu, erklärte Geschäftsführer Michael Derksen. „Das Besuchsrecht ist für unsere Patienten und deren Angehörige von großer Bedeutung, so dass in bestimmten Fällen jederzeit Ausnahmen möglich gemacht werden, so zum Beispiel bei der Begleitung sterbender Patienten.“ Wie das Krankenhaus zudem mitteilte, gilt weiter – auch bei den Patientenbesuchen – die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Das Pflegepersonal sei angewiesen, die Einhaltung der Hygieneregeln zu überwachen, erklärte die Klinikleitung. Alle anderen Regelungen änderten sich nicht. Erlaubt sei für einen Besucher ein Besuch für eine Stunde am Tag in der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr.

Die Besuchsregelungen sind im Detail auch auf der Internetseite des Sankt Josef-Hospitals veröffentlicht: www.sankt-josef-hospital.de

(wer)
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