Festtage in Sonsbeck, Rheinberg und Xanten Osterbesuche in Seniorenheimen möglich

Xanten/Sonsbeck/Rheinberg · Die Feiertage in den Pflegeeinrichtungen in Sonsbeck, Rheinberg und Xanten können im Kreise der Familie verbracht werden. Diese Vorschriften müssen Angehörige dabei beachten.

 Für den Eintritt ins Seniorenheim ist ein negativer Corona-Schnelltest notwendig (Symbolfoto).

Für den Eintritt ins Seniorenheim ist ein negativer Corona-Schnelltest notwendig (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Bestimmten Besuchsverbote und Trennungsschmerz das Osterfest im vergangenen Jahr in den Seniorenheimen, ist es an den nun anstehenden Feiertagen grundsätzlich möglich, Angehörige in den Einrichtungen zu besuchen oder mit nach Hause zu nehmen. Die meisten Bewohner in den Pflegeeinrichtungen sind durchgeimpft, Schnelltests bieten eine gewisse Sicherheit. Dennoch sind Vorschriften zu beachten.

Im Evangelischen Altenzentrum Haus am Stadtpark in Xanten wird zu Ostern nach dem gleichen Prinzip verfahren, wie in den vergangenen Wochen. Besuche von Angehörigen sind mit einem negativen Schnelltest, der nicht älter ist als 48 Stunden, möglich. Dabei darf jeder Bewohner je zwei Besucher empfangen. „Durch die Impfungen im Haus hat sich nichts an den Vorschriften geändert“, sagt Sabine Wassermann aus der Verwaltung. Angehörige können sich auch vor Ort testen lassen, und zwar bis auf donnerstags und sonntags täglich. „Das bedeutet für uns natürlich Aufwand, zwei Mitarbeiter sind dafür abgestellt“, sagt Wassermann. „Doch die Vorgänge sind gut eingespielt.“ Sie lobt dabei auch die „rücksichtsvollen“ Angehörigen, die die Hygiene- und Abstandregeln auf den Zimmern einhielten und sich auch ohne vorgeschriebene Anmeldung stets mit der Einrichtung absprächen.

Das kann die Leiterin im Gerebernushaus, Katrin Schulte, nur bestätigen. „Nachdem die Osterbesuche im vergangenen Jahr ausfallen mussten, freuen sich jetzt alle, dass der Kontakt wieder möglich ist. Entsprechend bedacht gehen die Angehörigen damit um“, sagt sie. In der Sonsbecker Einrichtung darf jeder Bewohner Besuch von einem Haushalt erhalten. Insgesamt dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test, der am Donnerstag und Samstag auch im Haus gemacht werden kann. Viele Bewohner würden auch abgeholt. „Meist für einen Oster-Kaffee oder Spaziergang, über Nacht bleibt niemand weg“, sagt Schulte.

„Wir rechnen über die Ostertage mit deutlich mehr Besuchern als an normalen Wochenenden“, sagt Simone Noordam vom privaten Alten- und Pflegeheim Am Kattewall in Rheinberg. „Wir haben extra jemanden abgestellt, der sich ausschließlich um die Besucher kümmert.“ Wer einen der 38 Bewohner besuchen möchte, muss die neu eingeführten Besuchszeiten beachten und beim Empfang einen Schnelltest machen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

In den Ende 2020 eröffneten „Millinger Höfen“ in Rheinberg ist die Kurzzeitpflege mit 21 Gästen voll ausgebucht. „Wir haben uns bewusst gegen eine feste Besuchszeitregelung ausgesprochen“, sagt Einrichtungsleiterin Julia Pertz. „Viele Gäste, die zu uns in die Kurzzeitpflege kommen, waren vorher im Krankenhaus und konnten dort keinen Besuch empfangen. Wir möchten, dass das bei uns möglich ist.“ Besucher müssen einen Schnelltest machen.

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