Altverträge für Pachtflächen Kein Herbizidverbot auf kommunalem Grund

Alpen/Rheinberg/Sonsbeck/Xanten · Die Städte und Gemeinden in der Region selbst verzichten zwar auf die Gifte. Doch für viele von ihnen verpachtete Flächen gelten noch Altverträge, die den Einsatz von Glyphosat und Co. nicht untersagen.

 Ein Landwirt bringt Unkrautvernichtungsmittel auf ein Feld aus.

Ein Landwirt bringt Unkrautvernichtungsmittel auf ein Feld aus.

Foto: dpa

Bei der Pflege und Bewirtschaftung ihrer Flächen verzichten Alpen, Rheinberg, Sonsbeck und Xanten auf den Einsatz von Herbiziden. Stattdessen setzten sie zumeist auf konventionelle Lösungen wie heißen Dampf oder heißes Wasser, um Unkraut zu bekämpfen. Anders sieht es hingegen für verpachtete Flächen aus. Hier gelten vielerorts noch alte Verträge, die, wenn überhaupt, erst sukzessive angepasst werden sollen. „Ein Einsatz von Glyphosat oder anderen Herbiziden/Pestiziden ist nicht ausgeschlossen“, sagt Angelika Eckel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) im Kreis Wesel.