Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht Xantener Ratsmitglied Scholten muss Ordnungsgeld zahlen

Xanten · Der Xantener Stadtverordnete Tanko Scholten vom Forum Xanten (FoX) muss ein Ordnungsgeld von 250 Euro zahlen, nachdem er Mitteilungen über mögliche Mehrkosten bei der Sanierung der Heinrich-Lensing-Straße veröffentlicht hat. Die Entscheidung war im Stadtrat umstritten.

 Tanko Scholten ist Fraktionsvorsitzender von FoX.

Tanko Scholten ist Fraktionsvorsitzender von FoX.

Foto: RP/Markus Werning

Der Rat der Stadt Xanten hat in seiner Sitzung am Dienstagabend ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro gegen Tanko Scholten beschlossen. Eine Mehrheit der Ratsmitglieder sah es als erwiesen an, dass der Fraktionsvorsitzende vom Forum Xanten (FoX) gegen die Verschwiegenheitspflicht von Stadtverordneten verstoßen hat, die in der NRW-Gemeindeordnung festgeschrieben ist. Demnach hatte Scholten im August vertrauliche Informationen verbreitet, als er in zwei öffentlichen Mitteilungen schrieb, dass die Sanierung der Heinrich-Lensing-Straße möglicherweise deutlich teurer werde, die Verwaltung über die mutmaßlichen Mehrkosten die Bürger informieren und der Stadtrat öffentlich darüber beraten müsse.

Viele Ratsmitglieder wollten es bei der Feststellung belassen, dass Scholten damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe. Peter Hilbig, Fraktionsvorsitzender der Freien Bürger-Initiative (FBI), hatte vorgeschlagen, auf ein Ordnungsgeld zu verzichten. 17 Mitglieder des Rates stimmten aber für 250 Euro. Es ist die Höhe, die von der NRW-Gemeindeordnung maximal zugelassen wird. Elf stimmten dagegen, zwölf enthielten sich. Eine einfache Mehrheit reichte aus. Enthaltungen wurden nicht mitgezählt. Bürgermeister Thomas Görtz hatte wie jedes Ratsmitglied Stimmrecht. Die CDU hat im Rat 16 Mitglieder, die SPD sechs, die Grünen haben fünf, die FBI hat fünf und FoX hat vier. Hinzu kommen vier Einzelratsmitglieder.

Scholten selbst durfte wegen Befangenheit nicht abstimmen und an der Debatte auch nicht teilnehmen. Er hatte dazu eine andere Auffassung vertreten. In einer Gerichtsverhandlung dürfe ein Angeklagter auch sprechen, sagte Scholten. Es gehe auch nicht um einen Vorteil oder Nachteil für ihn, wenn der Rat darüber diskutiere, ob er gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen habe. Görtz widersprach. Sollte ein Ordnungsgeld verhängt werden, bedeute dies einen Nachteil, deshalb sei Scholten befangen. Schließlich entschied der Rat diese Frage. 20 Mitglieder stimmten mit Ja, vier mit Nein, 17 enthielten sich.

In der Debatte verteidigte Strenk die Äußerungen Scholtens. FoX habe nicht von der Verwaltung, sondern von Anwohnern erfahren, dass die Sanierung möglicherweise teurer werde. Deshalb habe die Fraktion Informationen darüber verlangt. Die Politik müsse öffentlich darüber diskutieren, wenn eine Sanierung teurer werde und die Bürger betroffen seien. Die Verwaltung vertrat dagegen am Dienstagabend erneut die Auffassung, dass die Angelegenheit zunächst nichtöffentlich beraten werden müsse, weil es um einen Auftrag an eine Baufirma und um das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen gehe. Das Thema sei im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung behandelt worden, daher dürfe darüber öffentlich auch nicht gesprochen werden.

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