Xantener Rat debattiert über Denkmalschutz Weiter Streit um Alte Volksschule

Xanten · Im Xantener Stadtrat ging es noch einmal um den Denkmalschutz für das Gebäude in Wardt. Tanko Scholten vom Forum Xanten warf der Verwaltung vor, politische Gremien umgangen zu haben.

 Die Alte Dorfschule in Wardt steht mittlerweile unter Denkmalschutz. Um das Verfahren ging es jetzt noch einmal im Stadtrat.

Die Alte Dorfschule in Wardt steht mittlerweile unter Denkmalschutz. Um das Verfahren ging es jetzt noch einmal im Stadtrat.

Foto: Fischer, Armin (arfi)

Die alte Volksschule in Wardt war noch einmal Thema im Xantener Stadtrat. Dabei ging es um die Frage, wer dafür verantwortlich ist, dass sie unter Denkmalschutz gestellt wurde. Tanko Scholten vom Forum Xanten (FOX) hatte dazu eine Stellungnahme der Verwaltung gefordert. Er warf ihr vor, in dem Verfahren die politischen Gremien umgangen zu haben. Die Verwaltung erklärte, sie habe sich an das Denkmalschutzgesetz in NRW gehalten.

Zum Hintergrund: Die Alte Volksschule hatte im vergangenen Jahr zum Verkauf gestanden. Scholten beantragte damals, das Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen, damit es von den neuen Eigentümern nicht abgerissen werden könne, wie er damals sagte. Nach Kritik selbst aus der eigenen Partei – Scholten war damals Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Wardt – zog er seinen Antrag zurück.

Dennoch informierte die Verwaltung den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Amt für Denkmalpflege. Dieser prüfte einen Denkmalschutz und empfahl ihn auch – das Gebäude wurde in Xantens Denkmalliste eingetragen. Die damalige Eigentümerin des Gebäudes beklagte dadurch einen Nachteil bei den Verkaufsverhandlungen. Interessenten seien abgesprungen, sie habe mit dem Preis heruntergehen müssen, beklagte sie. Schließlich kaufte Scholtens Vater, Karl-Georg Scholten, die Alte Volksschule.

Scholten warf nun der Verwaltung vor, dass sie seinen Antrag an den LVR weitergereicht habe, bevor die politischen Gremien darüber abgestimmt hätten. Entweder habe die Stadt einen Fehler gemacht oder bewusst so gehandelt, unterstellte Scholten. Der Technische Dezernent Niklas Franke verwies auf das Denkmalschutzgesetz NRW und die zweiseitige Stellungnahme der Veraltung zu Scholtens Anfrage. Als Untere Denkmalschutzbehörde müsse die Stadt einem Hinweis nachgehen, sobald sie von der potenziellen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes erfahre, erklärte Franke. Deshalb sei die Verwaltung schon nach Eingang von Scholtens Antrag dazu verpflichtet gewesen, diesen Antrag an den LVR zur Prüfung weiterzuleiten – „und dies unabhängig von einer Beratung in den städtischen Gremien“. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland sei das zuständige Fachamt für die Stadt Xanten, seine Aufgabe sei die Beurteilung der Denkmaleigenschaft. „Sofern eine Denkmalwürdigkeit vorliegt, ist das Denkmal zwingend in die Denkmalliste einzutragen, ein Ermessensspielraum besteht hier nicht“, verdeutlichte Franke.

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