Verwaltung legt Zahlen vor Xantens Politik berät über Kosten der Straßenreinigung

Xanten · Die Politik in Xanten befasst sich in den nächsten Sitzungen des Hauptausschusses und des Stadtrats mit den Straßenreinigungsgebühren. Sie sollen im nächsten Jahr konstant bleiben oder sinken, wie aus einer Vorlage der Verwaltung hervorgeht.

 Straßenreinigung (Symbolbild).

Straßenreinigung (Symbolbild).

Foto: dpa/Christian Charisius

Demnach sollen 2022 für die Straßenreinigung 0,87 Euro pro laufender Meter Straßenfront berechnet werden. Das wären sieben Cent weniger als 2021. Die Gebühren für den Winterdienst (0,58 Euro je Frontmeter) und für den eingeschränkten Winterdienst (0,10 Euro pro Frontmeter) sollen dagegen auf dem bisherigen Niveau bleiben. Der Stadtrat entscheidet am 7. Dezember über die Gebühren.

In ihrer Vorlage für die Beratungen der Politik erklärt die Verwaltung, warum die Straßenreinigungsgebühren sinken. Demnach bestand bis einschließlich 2021 ein Vertrag über die Fremdreinigung. In diesem Jahr seien dafür 33.969 Euro zu entrichten gewesen, erklärt die Verwaltung. Für 2022 sei der Vertrag neu ausgeschrieben worden. Die Fremdleistungskosten würden nun deutlich auf 25.000 Euro jährlich sinken. Deshalb könne im nächsten Jahr eine niedrigere Straßenreinigungsgebühr von 0,87 Cent pro laufender Meter anrechenbare Straßenfront berechnet werden.

Die Verwaltung gibt auch schon einen Ausblick auf das Jahr 2023. Demnach plant sie die Umstellung der Winterwartung auf Sole. Sie sieht darin mehrere Vorteile gegenüber dem bisher verwendeten Steinsalz. Zum Beispiel seien die Auftauleistung höher und die Umweltbelastung niedriger. Außerdem werde die Reichweite der Streufahrten gesteigert. Allerdings seien mit der Umstellung zusätzliche Investitionen in den Fuhrpark und die technische Ausstattung der Streufahrzeuge verbunden. Im Laufe des Jahres 2023 werde sie die Folgen für die Gebühren darlegen können. Es sei davon auszugehen, dass durch den Sole-Einsatz die Kosten der Winterwartung auf eine höhere Anzahl begünstigter Grundstücke verteilt werden könne.

(wer)
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