Drohende Umsatzsteuerpflicht Die Stadt Xanten organisiert ihren DBX neu
Xanten · Der städtische Dienstleistungsbetrieb Xanten (DBX) soll in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden. Auch eine Rekommunalisierung einzelner Leitungen wird geprüft. Andernfalls müsste die Stadt künftig wohl einige Hunderttausend Euro Umsatzsteuer zahlen.
Die Stadt Xanten wird den eigenen Dienstleistungsbetrieb (DBX) neu organisieren, damit sie keine Umsatzsteuer über mehrere Hunderttausend Euro pro Jahr für ihn zahlen muss, wenn er Leistungen wie die Grünpflege oder die Instandhaltung von städtischen Gebäuden für sie erbringt. Die Anstalt öffentlichen Rechts soll deshalb bis Ende 2022 aufgelöst und in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, welche Leistungen und Geschäftsbereiche des DBX rekommunalisiert werden können. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung Anfang Oktober beschlossen.
Hintergrund ist eine Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Deutschland setzt damit europarechtliche Vorgaben um. Dadurch müsste die Stadt Xanten von 2023 an Umsatzsteuer an den Dienstleistungsbetrieb bezahlen, wenn er für sie Leistungen erbringt, die auch ein privatrechtliches Unternehmen übernehmen könnte, wie die Verwaltung im Verwaltungsrat des DBX im September berichtet hatte. Zu diesen Leistungen gehören Grünschnittarbeiten, der Baubetriebshof, das Instandhaltungsmanagement an städtischen Gebäuden und das Straßenaufbruchsmanagement.
Für sie müsste die Stadt künftig eine Umsatzsteuer von 19 Prozent bezahlen, wie die Verwaltung weiter erklärte. Denn diese Leistungen könnten ebensogut von privatrechtlichen Garten- oder Landschaftsbauunternehmen erbracht werden – und sie müssten der Stadt schon heute die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Für die Abwasserbeseitigung, die Friedhofswirtschaft, die Straßenreinigung und den Winterdienst gilt das nicht. Bei ihnen handelt es sich um sogenannte hoheitliche Tätigkeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie werden auch künftig nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die wahrscheinlichen Belastungen durch die Änderung des Umsatzsteuerrechts wurden von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Klaus Schmitz-Toenneßen von der Beratungsgesellschaft Harzem & Partner für die Stadt Xanten ermittelt. Demnach würde das wirtschaftliche Risiko für den städtischen Haushalt bei etwa 950.000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Aufwendungen liegen.
Schmitz-Toenneßen untersuchte auch, wie sich das Umsatzsteuerrisiko durch eine Neuorganisation des DBX vermeiden ließe. Zum Beispiel durch die Umwandlung in einen Eigenbetrieb, wie der Fachmann in seinem Gutachten erklärte. „Da umsatzsteuerlich die Stadt und ihr Eigenbetrieb wegen der rechtlichen Unselbstständigkeit des Eigenbetriebs ein gemeinsames, einheitliches umsatzsteuerliches Unternehmen darstellen.“ Aber auch durch die Rekommunalisierung gäbe es kein Umsatzsteuerrisiko mehr. „Es wäre so, als wenn ein Mensch für sich selbst Leistungen erbringt“, erläuterte Schmitz-Toenneßen.
Die Neuorganisation des DBX hätte aber noch weitere Folgen – je nachdem, welche Rechtsform gewählt würde. Dabei geht es unter anderem um die Darlehenskonditionen, die Leitung und die Kontrolle. Die Verwaltung sprach sich deshalb für die Umwandlung in einen Eigenbetrieb aus. Damit sei die „bestmögliche Fortführung der Leistungserbringung“ gewährleistet, schrieb sie in ihrer Stellungnahme.
Der Verwaltungsrat des DBX plädierte ebenfalls dafür, forderte aber darüber hinaus, dass die Verwaltung eine mittel- bis langfristige Rekommunalisierung von Leistungen und Sachgebieten des DBX prüfen lässt. Vor allem Peter Hilbig von der Freien Bürgerinitiative (FBI) machte sich dafür stark. Er hält Synergieeffekte für möglich. Der Stadtrat schloss sich diesem Vorschlag an, beschloss also die Umwandlung in einen Eigenbetrieb und die Prüfung einer Rekommunalisierung einzelner Leistungen.