Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niederlage für Xanten im Streit um Flüchtlingskosten

Xanten · Xanten und NRW streiten seit Jahren darum, ob das Land nachträglich mehr Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen zahlen muss. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass die Stadt und eine weitere Kommune keinen Anspruch auf eine volle Erstattung der Kosten hat.

 Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster (Symbolbild).

Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster (Symbolbild).

Foto: dpa/Bernd Thissen

Im Streit um die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015 hat Xanten zusammen mit Lennestadt eine juristische Niederlage einstecken müssen. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, steht den beiden Kommunen nicht mehr Geld zu als die vom Land schon gezahlten Beträge. Die Städte könnten sich nicht darauf berufen, dass sie Amtshilfe für NRW geleistet und daher einen Anspruch auf eine vollständige Kostenerstattung hätten, schrieben die Richter am Montag in einer Erklärung zu ihrem Urteil vom vergangenen Freitag. „Bei der Flüchtlingsaufnahme hat es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gehandelt.“