Wie Xanten die Bettel-Regeln kontrollieren will „Niemand wird aufgefordert: Zeig mal, ob du wirklich ein amputiertes Bein hast“

Xanten · Xanten schränkt das Betteln ein. Die Politik unterstützt die neuen Regeln, will aber wissen, wie sie kontrolliert werden. Was die Stadtverwaltung dazu sagt.

Ein Bettler in Xanten (Archiv).

Ein Bettler in Xanten (Archiv).

Foto: RP/Markus Werning

In Xanten ist künftig aggressives, aufdringliches, bandenmäßiges oder organisiertes Betteln verboten. Untersagt wird auch, Tiere dafür zu missbrauchen oder Kinder dazu zu benutzen. Das Ordnungsamt kann außerdem einschreiten, wenn es den Eindruck hat, dass jemand körperliche Behinderungen, Krankheiten, „persönliche Notlagen“ oder auch „künstlerische Darbietungen“ nur vortäuscht, um dadurch um Geld zu betteln. Das beschloss der Stadtrat bei nur einer Enthaltung einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung. Die Stadt führt dafür einen neuen Paragrafen 14 in der „ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ein.

Die Verwaltung hatte ihren Vorschlag Kostenpflichtiger Inhalt damit begründet, dass „seit der EU-Osterweiterung vermehrt osteuropäische Bettelbanden nach Xanten“ kommen würden, vor allem während der wärmeren Jahreszeit und des Weihnachtsmarktes. Sie hielten sich tagsüber in der Kernstadt auf und hätten dort feste Plätze. Nachts schliefen sie in Parkanlagen. Die Stadt erhalte deshalb Beschwerden von Bürgern über Kostenpflichtiger Inhalt Müll, Unrat und Fäkalien. Auch Geschäftsleute aus der Innenstadt hätten sich beschwert. Bisher sei in Xanten aber nur aggressives Betteln untersagt. Deshalb schlage sie vor, die Verordnung zu erweitern, „um insbesondere Regelungen zu bandenmäßigem und organisiertem Betteln zu treffen“. Dagegen wolle die Stadt vorgehen, aber natürlich habe weiter jeder Mensch in Xanten das Recht, andere um Geld für das tägliche Leben zu bitten, sagte Bürgermeister Thomas Görtz.

Von der Politik erhielt die Verwaltung breite Unterstützung. Es gab nur wenige Nachfragen. Tanko Scholten (Fox) und Peter Hilbig (FBI) schlugen vor, dass nicht pauschal das Betteln „durch Einsetzen von Tieren“ verboten werde, sondern das „missbräuchliche Einsetzen von Tieren“. Sonst dürfe kein Bettler mehr einen Hund bei sich führen, warnte Scholten. Dieser Vorschlag wurde berücksichtigt. Mehrere Stadtverordnete fragten außerdem danach, wie die Einhaltung der Regeln kontrolliert werde, zum Beispiel ob eine körperliche Einschränkung nicht vorgetäuscht werde. „Es wird niemand aufgefordert: Zeig mal, ob du wirklich ein amputiertes Bein hast“, sagte Görtz. „Es muss sich aus der Gesamtsituation ergeben, dass man so etwas erkennt.“ Das Ordnungsamt werde mit „Fingerspitzengefühl“ vorgehen und solche Situation durch seine Erfahrung beurteilen, aber auch mit Hilfe von Hinweisen.

(wer)
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