Gastronom ärgert sich Markisen-Streit am Xantener Markt

Xanten · Das Restaurant Zur Börse in Xanten überdachte seine Terrasse vor gut einem Jahr. Dafür hatte die Stadt eine Baugenehmigung erteilt. Aber was fehlte, war zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Deshalb musste die Markise jetzt wieder weg. Zum Ärger des Gastronomen.

Die Markise hatte die Terrasse vor dem Restaurant Zur Börse überdacht. Sie musste abgebaut werden.

Die Markise hatte die Terrasse vor dem Restaurant Zur Börse überdacht. Sie musste abgebaut werden.

Foto: Armin Fischer (arfi)

Dunkle Wolken zogen am Freitagmittag über Xantens Marktplatz. Immer wieder kam Regen herunter. Die Terrasse des Restaurants Zur Böse war deshalb leer. Vor einigen Tagen wäre das vielleicht anders gewesen. Die Schauer hätten den Gästen wahrscheinlich nichts ausgemacht, weil sie unter einer Markise geschützt gewesen wären. Aber Restaurantbetreiber Dominik Wegenaer musste sie am Mittwoch abbauen und ärgert sich deshalb über die Stadt. Schließlich wurde in die Anlage Geld investiert.

Die Markise war 2021 errichtet worden. Eine Baugenehmigung lag auch vor. Das Bauamt hatte sie erteilt. Es kam nach Fertigstellung der Markise auch zur „Bauzustandsbesichtigung“ und stellte dabei „keine Beanstandungen“ fest, wie es in einem Schreiben vom 31. März 2022 heißt. Dennoch musste die Überdachung entfernt werden. Denn es fehlte die Sondernutzungserlaubnis.

Sie hätte – neben der Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörde – durch eine andere Abteilung der Verwaltung erteilt werden müssen: durch das Ordnungsamt, wie der Technische Dezernent Niklas Franke erklärt. Das hätte dem Eigentümer und dem Pächter des Gebäudes auch bekannt sei müssen, sagt er. In der Baugenehmigung werde „an mehreren Stellen“ darauf hingewiesen. „Dennoch ist ein Antrag auf Änderung der Sondernutzungserlaubnis nicht gestellt worden“, so Franke.

Hintergrund ist, dass die Terrasse des Restaurants auf öffentlichem Raum steht. Und wenn öffentlicher Raum genutzt wird, müsse dafür eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden, erklärt der städtische Dezernent. „Die Nutzung des öffentliches Raums, in diesem Fall des Marktplatzes, durch Außengastronomie mit all ihren baulichen Bestandteilen ist eine solche Sondernutzung.“ Die Regeln dafür seien in einer Satzung festgelegt. Als Anlage dazu gebe es auch eine Gestaltungsrichtlinie.

Sie ist im Zusammenhang mit der Marktplatzumgestaltung 2009/2010 erlassen worden. „Nachdem jetzt der Marktplatz als ein wichtiger öffentlicher Bereich auf Hochglanz gebracht wird, sollten künftig auch bei der Gestaltung der Außengastronomieflächen gewisse Qualitätsstandards gesetzt werden“, steht in der Gestaltungsrichtlinie. Zum Thema Überdachung ist zu lesen, dass „nur Sonnenschirme sowie Markisen, die an der Hauswand des Gastronomiebetriebes befestigt sind“, zulässig seien. Freistehende Markisen auf Pfosten oder ähnlichem dagegen nicht. Und die Markise der Börse stand auf Pfosten, die im Boden verankert waren. Außerdem wurde die Überdachung von Schienen gehalten.

Franke ergänzt, dass eine Sondernutzung eine „zeitlich befristete oder jederzeit widerrufbare Nutzung“ sei und deshalb die Überdachung „jederzeit wieder abbaubar sein muss“. Gegenüber dem WDR erklärte er, dass es zum Beispiel im Rahmen einer Großveranstaltung wie einem Stadtfest erforderlich sein könne, alle Randbereiche des Marktes zu räumen und deshalb die Überdachung kurzfristig zu entfernen. In einem „sehr ähnlich gelagerten anderen Fall“ habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten der Stadt entschieden. Nach Informationen unserer Redaktion soll deshalb ein weiterer Gastronom am Markt seine Markise entfernen.

Aber warum erteilt die eine Abteilung der Verwaltung eine Baugenehmigung für eine Markise, wenn diese aber laut einer anderen Abteilung derselben Verwaltung gar nicht gebaut werden dürfe, fragt Wegenaer und verweist darauf, dass zwei andere Gastronomen auf dem Markt und an der Kurfürstenstraße feste Überdachungen hätten. Aber diese Markisenkonstruktionen sind vor vielen Jahren errichtet worden, also vor der Gestaltungsrichtlinie. In ihr sind beide Betriebe genannt, ihre Markisen genießen demnach Bestandsschutz.

Dominik Wegenaer versucht nun, kurzfristig große Schirme für die Terrasse zu organisieren. Er hätte sich gewünscht, dass sich die Politik mit der Gestaltungsrichtlinie befasst und über Änderungen diskutiert hätte. Denn es seien doch auch die Restaurants und Cafés, die den Markt belebten. Aber ohne eine Außengastronomie könne ein Betrieb nicht mehr funktionieren, sagt der erfahrene Gastronom. Die Gäste würden gern draußen sitzen, selbst im Winter. In anderen Städten hätten die Gastronomen mehr Möglichkeiten. Xantens Gestaltungsrichtlinie nennt er dagegen eine „Verhinderungssatzung“.

(wer)
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