Debatte im Bezirksausschuss Lüttingen Streit um Tempo 30 auf Salmstraße

Xanten · Fox und Grüne fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis über Lüttingens Ortsgrenze hinaus. Die Stadt Xanten sieht rechtliche Schwierigkeiten, soll aber prüfen, ob Tempo 30 nicht doch möglich ist.

 Die Salmstraße gilt als örtliche Hauptverkehrsstraße. Ein Teil liegt außerhalb Lüttingens. Bis zur Hagelkreuzstraße ist Tempo 50 erlaubt.

Die Salmstraße gilt als örtliche Hauptverkehrsstraße. Ein Teil liegt außerhalb Lüttingens. Bis zur Hagelkreuzstraße ist Tempo 50 erlaubt.

Foto: Ostermann, Olaf (oo)

Der Bezirksausschuss Lüttingen hat sich mit der erlaubten Geschwindigkeit auf der Salmstraße befasst. Anlass waren Anträge der Wählergemeinschaft Forum Xanten (Fox) und der Partei Die Grünen, die beide Tempo 30 auf einem Teil der Strecke forderten. Die Verwaltung sieht dafür rechtliche Schwierigkeiten. Der Bezirksausschuss sprach sich aber dafür aus, dass die Stadt klärt, ob Tempo 30 nicht doch möglich ist.

Zurzeit ist auf der Salmstraße ortseinwärts bis zur Hagelkreuzstraße eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Kilometern pro Stunde erlaubt. Dann beginnt eine 30er-Zone. Fox hatte beantragt, dass sie bis zum Dornbuschweg verlängert wird, also bis zum Xantener Hafen. Dadurch werde für Fußgänger und Radfahrer die Überquerung der Salmstraße sicherer, schrieb das Forum Xanten. Die Strecke sei ein Schulweg und werde auch von Touristen gern benutzt. Die Grünen hatten beantragt, dass zwischen der B 57 und dem Ortseingang Lüttingen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt wird. Beide Anträge ergänzten sich also.

Die Verwaltung wand ein, dass die Kreuzung von Salmstraße und Dornbuschweg außerhalb der geschlossenen Ortschaft liege und eine Verlängerung der Tempo-30-Zone deshalb bis dorthin unzulässig sei – sie könne nur von der Hagelkreuzstraße bis zum Ortsschild erweitert werden. Sie verwies auf Paragraf 45, Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung, wonach Tempo-30-Zonen nur innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden dürften. Es sei aber auch nicht möglich, Lüttingens Ortsschild nach vorn zu versetzen, weil für den Standort der Beginn einer geschlossenen Bebauung maßgeblich sei.

Daraufhin wies Christiane Hilp von den Grünen auf Paragraf 45, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung hin. Demnach dürfen Straßenverkehrsbehörden in Luftkurorten die Benutzung bestimmter Straße beschränken, „wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können“. Das Kneippbecken könne als Kureinrichtung gelten und Tempo 30 an dieser Stelle erlauben, sagte Hilp. Darauf folgte eine Debatte, schließlich stimmte der Ausschuss für die Empfehlung, der Verwaltung einen Prüfauftrag dafür zu erteilen, ob durch das Kneippbecken Tempo 30 möglich wäre. Das muss vom Rat beschlossen werden.

(wer)
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