Xanten Kreis verteidigt Rettungsdienstpläne

Xanten · Kreis Wesel sieht die politisch kontrovers diskutierte Neuauflage des Bedarfsplans auf einem guten Weg.

 Der Kreis Wesel überarbeitet gerade seinen Rettungsdienstbedarfsplan. Das sorgt für politische Nervosität. Der Kreis beruhigt.

Der Kreis Wesel überarbeitet gerade seinen Rettungsdienstbedarfsplan. Das sorgt für politische Nervosität. Der Kreis beruhigt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Noch ist die Neuausrichtung des Rettungsdienstes im Kreis Wesel in der Erarbeitungsphase. Dennoch schlagen die vermeintlichen Planspiele vor Ort inzwischen politisch hohe Wellen. Insbesondere Xanten und Rheinberg befürchten, den Status als Notarztstandort an Alpen zu verlieren, das zwischen beiden Städten liegt. Der Kreis Wesel hat am Donnerstag auf Anfrage der Redaktion den Verfahrensstand bei Erarbeitung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans erläutert. Die Botschaft lautet: „Insgesamt ergeben sich durch die ersten Empfehlungen des Gutachters kreisweit deutliche Verbesserungen“, so Frank Brändel vom Fachdienst Rettungswesen.

Der aktuell gültige Bedarfsplan sei im Wesentlichen 2010 beschlossen und Mitte vorigen Jahres vom Kreistag als Satzung bestätigt worden. Kostenträger wie Bezirksregierung hätten entgegen anders lautender Meldungen diesem Satzungsbeschluss ausdrücklich zugestimmt, so Brändel. Das eingesetzte Personal erfülle die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen. „Bereits heute verrichten Notfallsanitäter ihren Dienst“, so der Kreis. Diese Qualifikation schreibe der Gesetzgeber für die Besatzung auf Rettungswagen erst von 2017 an verpflichtend vor. Bereitschaften würden die Notfallrettung auch für den Fall von „unvorhersehbaren Personalausfällen, wie sie in jeder Berufssparte vorkommen“, sichern.

Ein Gutachter erarbeite den Entwurf des neuen Rettungsdienstbedarfsplans. Dafür habe er für den Zeitraum eines Jahres 85.000 Datensätze ausgewertet. Davon seien bei der Betrachtung der Einhaltung von Hilfsfristen – Zeitraum zwischen Notruf und Eintreffen des RTW – lediglich 31.000 Einsätze relevant gewesen, so Brändel. Nur die gäben Aufschluss über den Stand der Notfallrettung im Kreis Wesel.

Es gebe zwar keine gesetzlichen Vorgaben für Hilfsfristen. Allerdings laute die Empfehlung, dass in 90 Prozent aller Einsätze der Rettungswagen zwischen acht und zwölf Minuten nach Anforderung vor Ort eintreffen sollte. Zwar macht Brändel zu den Notarztstandorten keine Aussage. Aber: Der Gutachter empfehle Maßnahmen, „die die derzeitige Hilfsfristenerreichung deutlich verbessern“. Eine Maßnahme sei die Verlegung der Rettungswache an den „Westrand“ der Domstadt.

Für die notärztliche Versorgung, so heißt es aus dem Kreishaus, wäre „die Alarmierung eines Notarztes optimal, der ausschließlich für diese Funktion geplant ist“. Ausrückzeiten könnten so auf ein Mindestmaß reduziert werden. Zudem würden qualifizierte Notfallsanitäter „eine bessere Erstversorgung“ sichern. Zeitgleiche Notfälle ließen sich allerdings „niemals völlig ausschließen“. Der Planungsrahmen verlange aber eine „wirtschaftliche Aufgabenerfüllung“. In dem Punkt stehe der Kreis mit den Kostenträgern „im Interesse seiner Kommunen in permanenten Verhandlungen“.

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