Beschluss in Xanten Krähen sollen von fünf Standorten in der Stadt vertrieben werden
Xanten · Ein Sachverständiger hat ein Konzept dafür vorgelegt, wie die Stadt an fünf Standorten gegen die Vögel vorgehen kann. Darüber muss die Untere Naturschutzbehörde entscheiden, weil die Saatkrähe geschützt ist.
29.09.2021
, 13:05 Uhr
Die Xantener Verwaltung wird beim Kreis Wesel als Unterer Naturschutzbehörde einen neuen Antrag auf eine Vertreibung von Krähen stellen. Aber dieses Mal wird sie fünf konkrete Standorte in der Innenstadt und in Wardt benennen, an denen die Belastung durch die Vögel besonders groß ist und die Interessen von Menschen zu schützen sind. Deshalb sollen die Vögel dort vertrieben werden. Anderswo nicht. Das hat der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt am Dienstagabend beschlossen.