Lockerung der Corona-Schutzverordnung Händler müssen Hygiene sicherstellen

Xanten · Die Corona-Schutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Geschäfte wieder öffnen dürfen.

 Noch ist die Xantener Innenstadt weitgehend leer: Doch von der nächsten Woche an dürfen viele Geschäfte wieder öffnen.

Noch ist die Xantener Innenstadt weitgehend leer: Doch von der nächsten Woche an dürfen viele Geschäfte wieder öffnen.

Foto: RP/Markus Werning

Das Ordnungsamt der Stadt Xanten wird am Montag die Umsetzung der neuen Regeln für den Einzelhandel überprüfen und die Händler dabei beraten. Das kündigte Bürgermeister Thomas Görtz am Freitag im Gespräch mit unserer Redaktion an. Bei der Umsetzung der Regeln sei auch die Selbsteinschätzung und Verantwortung der Händler gefragt. „Wir können nicht jedes Geschäft kontrollieren.“ Aber das Ordnungsamt habe einen Überblick über die Größen der Verkaufsstellen und könne daher überprüfen, ob tatsächlich auch nur Läden öffneten, bei denen es zulässig sei. Zahlreiche Händler haben angekündigt, dass sie am Montag wieder öffnen werden.

Wegen der Corona-Pandemie hatten viele Geschäfte vor mehreren Wochen schließen müssen. Am Mittwoch vereinbarten Bund und Länder eine Lockerung dieser Regelung. NRW überarbeitete daraufhin die Corona-Schutzverordnung. Demnach dürfen zahlreiche Geschäfte von Montag an wieder öffnen, unter anderem Buchhandlungen, Fahrradläden, Babyfachmärkte Autohäuser und Möbelgeschäfte. Außerdem dürfen Geschäfte wieder öffnen, „wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigt“. Größere Verkaufsstellen müssen geschlossen bleiben, sofern sie nicht Waren wie zum Beispiel Lebensmittel anbieten. Versandhandel, Lieferdienste und Abholangebote bleiben aber erlaubt. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und andere Läden durften zur Versorgung der Bevölkerung auch in den vergangenen Wochen öffnen.

Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass die Geschäfte „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen“ treffen müssen. Außerdem dürften im Laden nur so viele Kunden gleichzeitig sein, dass jedem zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stünden. Supermärkte zum Beispiel haben diese Regeln schon umsetzen müssen.

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