„Nicht nachvollziehbar“ Eheleute legen Widerspruch gegen Steuererhöhung in Xanten ein

Xanten · Ein Ehepaar kritisiert die Anhebung der Grundsteuer B in Xanten und legt Rechtsmittel dagegen ein. Es fordert mehr Informationen von der Verwaltung und der Politik dazu, warum die Erhöhung notwendig sein soll.

 In einem Schreiben im Juni hatte Bürgermeister Thomas Görtz den Bürgern die Erhöhung der Grundsteuer erklärt. 
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In einem Schreiben im Juni hatte Bürgermeister Thomas Görtz den Bürgern die Erhöhung der Grundsteuer erklärt. RP-Archivfoto: wer

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Die Kritik an der Steuererhöhung in Xanten reißt nicht ab. Annegret und H.-Peter Feldmann haben Widerspruch gegen den Steuerbescheid der Stadt eingelegt. Die Erhöhung der Grundsteuer B sei „nicht nachvollziehbar und somit unbegründet“, schrieben die Eheleute in einem Brief an die Stadtverwaltung, den sie auch an die Ratsfraktionen und die Presse schickten. Sie warfen der Verwaltung und dem Rat eine „Misswirtschaft“ vor, wenn die Einnahmen und Ausgaben in der Vergangenheit nicht ausgeglichen gewesen seien. Es sei ein „Hohn“, wenn die Verwaltung den Bürgern schreibe, dass die Steuersätze in Xanten bisher niedriger als in anderen Kommunen gewesen seien und die geringere Belastung der vergangenen Jahre nun nachgeholt werden müsse.

Der Stadtrat hatte im Mai auf Vorschlag der Verwaltung die Erhöhung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer in Xanten beschlossen. Die Anhebung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von rund 2,3 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Steuerbescheide sind Ende Juni verschickt worden.

In dem Schreiben der Stadt sei die Erhöhung der Grundsteuer B nicht ausreichend begründet worden, kritisieren die Eheleute Feldmann. Sie erwarteten nähere Informationen darüber, welche außergewöhnlichen Einnahmeausfälle und Ausgaben bei den Pflichtaufgaben eine Anhebung des Hebesatzes von 450 auf 650 Prozent notwendig gemacht habe. Außerdem vermissen sie eine Aussage, wie sich die Höhe der Grundsteuer nach Ende der Pandemie entwickeln werde. Sie fordern Angaben, wie die Verwaltung und Politik den Schuldenberg der Stadt abtragen wollen.

Über den Widerspruch entscheide die Stadt Xanten selbst, erklärte der Steuerzahlerbund NRW. Sollte sie ihn zurückweisen, sei eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Das könne er aber nicht empfehlen, sagte Markus Berkenkopf, Haushaltsexperte beim Bund der Steuerzahler NRW. Dem Verband seien keine erfolgreichen Klagen bekannt. Den Bürgern entstünden also nur Kosten ohne Aussicht auf Erfolg. Deshalb rate er dazu, das Petitionsrecht zu nutzen, am besten schon während der Haushaltsberatungen und politischen Diskussionen. „Mit solchen Bürgereingaben muss sich der Rat auseinandersetzen.“ Und es sei gut, wenn die betroffenen Bürger deutlich machten, dass sie unzufrieden mit der Höhe der Steuern seien. Ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid werde dagegen von der Behörde bearbeitet, die den Ratsbeschluss umsetze, also der Verwaltung.

(wer)
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