Kreis Wesel will Option nutzen Corona-Lockerungen sollen bleiben – mit negativem Test

Xanten · Trotz einer Inzidenz über 100 soll in Xanten das Einkaufen in den Geschäften mit Termin möglich bleiben. Auch körpernahe Dienstleistungen sollen weiter zulässig sein. Voraussetzung ist aber ein negativer Corona-Schnelltest.

 Xantens Innenstadt: Mit einem negativen Corona-Test soll das Einkaufen mit Termin möglich bleiben.

Xantens Innenstadt: Mit einem negativen Corona-Test soll das Einkaufen mit Termin möglich bleiben.

Foto: RP/Markus Werning

In Xanten und im gesamten Kreis Wesel soll es trotz der vielen Corona-Neuinfektionen möglich bleiben, mit einem Termin in den Einzelhandelsgeschäften einkaufen zu gehen oder Termine in Kosmetikstudios wahrzunehmen. Auch Museumsbesuche sollen zulässig bleiben. Allerdings werden die Kunden, Besucher und Gäste einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorlegen müssen. Das kündigte Xantens Bürgermeister Thomas Görtz am Samstagmorgen an. Demnach wird der Kreis Wesel eine neue Option des Landes NRW nutzen, damit die Bürger zahlreiche Angebote weiter nutzen können, obwohl am Freitag eine Corona-Notbremse angeordnet worden ist. Hier finden Sie eine Übersicht mit Teststellen in der Region.

Auch wenn der Kreis Wesel ab Montag grundsätzlich unter die 100er-Notbremse der neuen Corona-Schutzverordnung falle, gelte für Xanten und den gesamten Kreis Wesel, dass zahlreiche Angebote mit einem tagesaktuell bestätigten negativen Corona-Testergebnis zulässig blieben, erklärte Görtz am Samstagmorgen auf Facebook. Der Kreis Wesel werde dafür am Sonntag in einer Allgemeinverfügung veröffentlichen. „Einkaufen und so weiter bleibt in Xanten möglich“, schrieb Görtz.

Das Land NRW hat am Freitag eine sogenannte Corona-Notbremse für den Kreis Wesel und weitere 30 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Damit sollen in diesen Regionen Lockerungen grundsätzlich wieder zurückgenommen werden. Hintergrund sind die gestiegenen Infektionszahlen. In den insgesamt 31 Kommunen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100. Im Kreis Wesel ist das seit Mittwoch der Fall.

Aber für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte bestehe die neugeschaffene Test-Option, teilte das NRW-Gesundheitsministerium weiter mit. Demnach können die Kommunen im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen und darin anordnen, dass zahlreiche Angebote weiter genutzt werden dürfen, wenn ein tagesaktueller Schnelltest mit einem negativen Ergebnis vorgelegt wird. „Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.“

Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums sollen folgende Angebote mit einem tagesaktuellen, negativen Testergebnis weiter zulässig bleiben:

  • Einkaufen im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click & Meet).
  • Körpernahe Dienstleistungen in Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios. Medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung bleiben auch ohne einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test zulässig.
  • Besuch von Museen und Kunstausstellungen
  • Besuch von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten

Einzelheiten dürfte die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel klären. Eine Einschränkung soll aber gelten, wie das NRW-Gesundheitsministerium erklärte. Demnach sollen Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme soll an Ostern gelten: Vom 1. bis zum 5. April dürfen sich demnach auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 Jahren werden auch hier nicht mitgerechnet.

(wer)
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