Einsatzgebiete in Sonsbeck und Alpen Xanten reduziert Rufbereitschaft des Ordnungsamtes

Xanten/Alpen/Sonsbeck · Xantens Ordnungsamt stemmt in insgesamt sechs Städten und Gemeinden den Notdienst für Einsätze außerhalb der regulären Dienstzeiten. Das soll sich im kommenden Jahr ändern. Was die Gründe sind und welche Kommunen betroffen sind.

 Xanten stellt auch in anderen Kommunen die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft sicher (Symbolfoto).

Xanten stellt auch in anderen Kommunen die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft sicher (Symbolfoto).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Wenn es um Kampfmittelfunde, Fundtiere, Ölunfälle oder andere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht, muss unverzüglich gehandelt werden – auch nachts, auch an Wochenenden, ebenso an Feiertagen. In der Stadt Xanten hält das Ordnungsamt daher eine Rufbereitschaft vor, damit Mitarbeiter im Ernstfall auch außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung eingreifen können. Doch die Rufbereitschaft der Stadt Xanten geht weit über die eigenen Stadtgrenzen hinaus. Sie deckt insgesamt sechs Städte und Gemeinden ab. Das soll sich Mitte 2023 allerdings ändern, wie Xantens Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen hat. Demnach soll die Rufbereitschaft ab dem kommenden Jahr auf drei Kommunen reduziert werden.

Seit August 2004 stellt die Stadt Xanten die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft auch in der Stadt Kalkar sowie in den Gemeinden Uedem, Weeze und Alpen, seit 2015 zudem in der Gemeinde Sonsbeck sicher. Ab Juli 2023 soll sich dieser Notdienst nur noch auf das Gebiet der Stadt Xanten und der Gemeinden Alpen und Sonsbeck beschränken. Als Grund wird Personalmangel genannt, wie aus einer Sitzungsunterlage für den Hauptausschuss der Gemeinde Sonsbeck hervorgeht. Für die Umstellung muss Sonsbeck die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Xanten aufkündigen und eine neue schließen. Darüber berät Sonsbecks Politik am 27. Oktober.

Während es in früheren Jahren immer genügend Interessenten und Interessentinnen für die Rufbereitschaft gegeben habe, sei mittlerweile erkennbar, dass dieses Aufgabenfeld eine mitunter eher abschreckende Wirkung habe, erklärt die Stadt Xanten in der Sitzungsunterlage. Einerseits wegen der Arbeitszeiten, „die die persönliche Freiheit deutlich beschränken und deren Erfüllung mit hohen Belastungen und Aufwänden verbunden ist“, des Weiteren wegen der weiten Fahrwege in die äußeren Bereiche des Einsatzgebietes der Rufbereitschaft. Ferner würden sich durch die nächtlichen Einsatzzeiten Probleme durch einzuhaltende Ruhezeiten ergeben, die sich auf die regulären Dienstzeiten auswirkten.

Durch die Beschränkung auf die Einsatzgebiete Xanten, Sonsbeck und Alpen rechnet die Stadt Xanten damit, dass die Einsätze auf circa 55 bis 60 Prozent der bisherigen Einsatzzahlen reduzieren werden können. Sie erhofft sich, im Zuge der deutlich geringeren Belastungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rufbereitschaft eine größere Akzeptanz und damit Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe erreichen zu können.

(beaw)
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